Steuerhinterziehung

Durch die Medien ist das Thema Steuerhinterziehung vor allem von prominenten Persönlichkeiten vertreten. Doch auch Privatpersonen befürchten, dass sie wegen Steuerhinterziehung vom Finanzamt abgemahnt werden können. Wenn du dir allerdings nichts zu Schulden kommen lässt, brauchst du dich nicht zu fürchten. Vor allem wenn du Steuerexpert*innen an deiner Seite hast, ist eine Steuerhinterziehung sehr unwahrscheinlich. Was du allerdings bei einer Steuerhinterziehung tun kannst, erfährst du hier.

 

Solltest du dich selbst anzeigen?

Vor allem bei öffentlichen Fällen der Steuerhinterziehung hörst du von eigenen Unschuldsbekenntnissen. Doch bei einer Steuerhinterziehung ist das keine gute Idee, denn du kannst dich vor härteren Strafen bewahren. Du kannst einer strafrechtlichen Verfolgung noch entgehen, wenn du dich beim Finanzamt selbst anzeigst. Diese Selbstanzeige wird im Paragrafen 371 der Abgabenordnung (AO) formuliert.

 

Wie kannst du dich selbst anzeigen?

Prinzipiell kannst du dich immer selbst anzeigen, wenn du dem Finanzamt Einnahmen vorenthalten hast, egal ob du dies unabsichtlich oder absichtlich getan hast. Du kannst dich allerdings nur selbst anzeigen, wenn das Finanzamt von diesem Vergehen noch keine Kenntnis genommen hat. Somit erlischt die Möglichkeit der Selbstanzeige, wenn die Behörden eine Steuerstraftat erkannt haben oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.

Wenn du dich nicht selbst anzeigst und somit das Finanzamt von einer Steuerstraftat ausgeht, musst du mit hohen Freiheitsstrafen rechnen. Im Paragrafen 370 der Abgabenordnung (AO) werden diese Freiheitsstrafen näher erläutert. Du solltest mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen und in besonders schweren Fällen kann die Strafe auch auf bis zu 10 Jahren erhöht werden. Nicht in jedem Fall ist eine Selbstanzeige wirksam. Im Paragrafen 371 werden im 2. Absatz die Sperrgründe erläutert, die eine Selbstanzeige verhindern. Die Selbstanzeige kann auch als Geständnis wahrgeworden werden und für dich zu einer Strafmilderung führen.

 

Wann ist eine Selbstanzeige sinnvoll?

Oft wird im Alltag davon gesprochen, dass du manche Dinge für dich behalten solltest. Meistens wird das gesagt, wenn es sich um etwas handelt, was für dich negativ ausfallen könnte und für die du dich selbst belastest. Doch vor allem bei einer Steuerhinterziehung kann das dein Notanker sein.

Die meisten Beteiligten einer Steuerhinterziehung nehmen den Weg einer Selbstanzeige, wenn die Entdeckungsgefahr erhöht ist. Vor allem wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt oder ein*e Mitarbeiter*in das Unternehmen im Streit verlässt und eine Aufklärung des Finanzamtes androht, ist eine Selbstanzeige sinnvoll, bevor das Finanzamt eine Steuerstraftat erkennt. Hierzu solltest du dich in jedem Fall beraten lassen.

 

Bei wem solltest du dich selbst anzeigen?

Wenn es um Anzeigen geht, denkst du bestimmt zunächst an die Polizei oder Strafanwaltschaft. Möchtest du dich allerdings wegen einer Steuerhinterziehung selbst anzeigen, so solltest du auf keinen Fall zu diesen Ansprechpartner*innen gehen, sondern zu deinem zuständigen Finanzamt. Auch eine Ankündigung solltest du diesbezüglich nicht machen. In diesem Fall könnte das Finanzamt ein Vergehen aufdecken und die Selbstanzeige und damit die Strafminderung ist nicht mehr möglich. Du solltest also deine Selbstanzeige mit korrektem Inhalt und direkt beim Finanzamt einreichen.

 

Was sind dir Schritte nach deiner Selbstanzeige?

Nachdem du deine Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht hast, wird die zuständige Behörde weitere Schritte einleiten.

Der erste Schritt ist das Einleiten eines Strafverfahrens gegen dich durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle, auch BuStra genannt. Hier werden zunächst die Voraussetzungen deiner Selbstanzeige geprüft und du erhältst schriftlich Informationen diesbezüglich.

Sollte sich zeigen, dass deine Selbstanzeige alle Voraussetzungen erfüllt, so wird das Verfahren eingestellt. In diesem Fall folgt für dich keine Bestrafung und du erhältst eine Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Erfüllt deine Selbstanzeige allerdings nicht alle Punkte, so wird das Verfahren nicht eingestellt. Demnach wird das Vergehen weiter juristisch verfolgt. Das Veranlagungsfinanzamt wird sich dann bei dir melden und wird weitere Informationen von dir anfordern, damit deine Steuernachzahlung berechnet werden kann. Es kann dazu führen, dass du noch Steuererklärungen nachträglich erstellen musst. Solltest du der Nachfrage des Finanzamtes nicht Folgeleisten und diese Steuererklärungen nicht abgeben, so wird deine Nachzahlung geschätzt.

 

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