Steuererklärung 2017

Welche Änderungen bringt die Steuererklärung 2017 mit sich? Und für welche Jahre kann ich die Steuererklärung noch rückwirkend abgeben?

Arbeitnehmer können bis zu vier Jahre rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Doch gilt das auch noch für das Jahr 2017? Welche rechtlichen Änderungen kommen auf den Steuerpflichtigen zu?

 

Welche steuerlichen Änderungen musst du beachten?

Wer einen Rechtschreibfehler entdeckt hat oder sich bei den Angaben vertan hatte, nachdem er seine Steuererklärung bereits ans Finanzamt versendet hat, konnte das bisher nicht mehr einfach ändern lassen. Wer das nämlich erst innerhalb der Einspruchsfrist merkte, der hatte oft Pech. Doch seit dem 01. Januar 2017 ist die neue Steuervorschrift (§173a AO) in Kraft getreten.

Sie besagt, dass das Finanzamt nun Steuererklärungen aufheben und sogar ändern muss, wenn dem Arbeitnehmer auffällt, dass er Schreib- oder Rechenfehler – und damit falsche Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat.

Ebenfalls ab dem 01. Januar diesen Jahres darf die Steuerverwaltung – wenn du zustimmst – dir deinen Steuerbescheid elektronisch übermitteln (§122a AO). Diesen erhältst du in der Regel dann meist drei Tage nach der elektronischen Ankündigung per Email.

Auch kannst du nach der neuen Vorschrift einen etwaigen Einspruch elektronisch bekannt geben – und zwar unmittelbar, wenn du den elektronischen Bescheid erhalten hast.

Keine Belegübersendung ans Finanzamt mehr notwendig!

Eine weitere Erleichterung stellt sicherlich für viele Arbeitnehmer dar, dass sie grundsätzlich keine Belege mehr vorzeigen müssen. Das heißt, du sendest diese nur noch per Post, wenn das Finanzamt danach fragt.

Das gilt insbesondere auch bei Quittungen über getätigte Spenden. Seit 23. Juli 2016 darfst du diese auch elektronisch an dein zuständiges Finanzamt übermitteln.

 

Ab wann kannst du die Steuererklärung wirklich abgeben?

Bereits ab März dieses Jahres nehmen Finanzämter Steuererklärungen von Arbeitnehmern entgegen. Der Grund dafür: Die Steuer-Software ElsterOnline beziehungsweise das ElsterFormular der deutschlandweiten Steuerverwaltung wurden laut des Bundesfinanzministeriums erst im Laufe des Februars bereitgestellt.

 

Bis wann kannst du deine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt der 31. Mai 2017 normalerweise als der letzte Abgabetermin. Doch du kannst die Abgabefrist durch deinen Berater über steuermachen verschieben lassen – z.B. wenn du einen triftigen Grund vorzuweisen hast. Darunter fallen:

  • Krankheit
  • Fehlende Steuerbelege für 2016
  • Arbeitsüberlastung
  • Umzug

Gut zu wissen:

Für die Steuererklärung 2018 gilt die Abgabefrist bis Ende Mai dann nicht mehr. Dann haben Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung noch abzugeben.

Gerne beauftragt dein Berater über steuermachen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt.

 

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