Spätestens wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung immer näher rückt, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, welcher Steuerberater, welche Steuerberaterin zu beauftragen ist. Insbesondere im Internet werden zahlreiche Steuerberater sowie andere zur Abgabe der Steuererklärung Befugte vorgeschlagen. Da in Deutschland rund 95.000 Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften existieren, ist die Wahl eines Steuerberaters nicht immer einfach, insbesondere weil die Qualität der Leistung für den Verbraucher nur schwer einschätzbar ist.
Auswahl und Beauftragung Steuerberater/Steuerberaterin
Vor allem wenn es um Steuerangelegenheiten geht, ist es für viele Verbraucher schwierig bei einer derart hohen Auswahl, die richtige Entscheidung bezüglich der Wahl des Steuerberaters zu treffen. Viele vertrauen deswegen den Ratschlägen ihrer Freunde und Bekannte. Ferner können objektive Kundenrezessionen im Internet in diesen Angelegenheiten unterstützende Hilfe leisten. Zu beachten ist dabei der Paragraph § 3 des Steuerberatungsgesetzes. Dort ist aufgeführt, wer zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Dazu gehören insbesondere Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer.
Eine Alternative stellt ein Lohnsteuerhilfeverein dar. Bei der Beauftragung eines Lohnsteuerhilfevereins ist meist eine Aufnahmegebühr fällig. Außerdem muss jedes Jahr ein Jahresbeitrag entrichtet werden, welcher sich nach dem Bruttoeinkommen richtet. Nach Informationen des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine liegt der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag bei 150,00 EUR.
Kosten Steuerberater/Steuerberaterin
Die Kosten eines Steuerberaters sind in der Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Es besteht jedoch ein großer Ermessensspielraum, so dass der Steuerberater*in auch deutlich höhere Kosten verlangen könnte. Durchaus kann über das Honorar eines Steuerberaters / Steuerberaterin verhandelt werden. Sind die Kosten eines Steuerberaters / Steuerberaterin festgelegt worden, so können diese mit einem Online-Kostenrechner überprüft werden. So kann festgestellt werden, ob die Höhe der durch den Steuerberater / Steuerberaterin festgelegten Gebühr, angemessen ist.
Wer benötigt einen Steuerberater/Steuerberaterin?
Viele Verbraucher wissen nicht, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Grundsätzlich ist die Abgabe der Steuererklärung fast immer vorteilhaft, auch für diejenigen, die gesetzlich hierzu nicht verpflichtet sind. Die durchschnittliche Steuerrückerstattung liegt derzeit bei etwa 900,00 EUR – die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich also.
Für diejenigen Steuerzahler, die einen Freibetrag oder die Steuerklasse III, IV mit Faktor oder V haben, ist die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend. Auch beim Bezug von Kranken-, Erziehungs- oder Arbeitslosengeld ist die Steuererklärung zwingend abzugeben. Diese Bezüge werden als Progressionseinkünfte bezeichnet und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerberater / Steuerberaterin – Wechsel?
Ist der Kunde mit seinem Steuerberater unzufrieden, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Steuerberaterwechsels. Zu beachten sind insbesondere die Kündigungsfristen im Vertrag. Sind keine Kündigungsfristen angegeben, so ist meist ein Wechsel zum Monatsende möglich. Vor dem Wechsel ist zu klären, welche Kosten der aktuell tätige Steuerberater noch in Rechnung stellen könnte. Wichtig ist außerdem, mit dem neuen Steuerberater ebenfalls bereits im Voraus über die Kosten zu sprechen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man die Leistungen doppelt bezahlt. Der aktuell beratende Steuerberater sollte die Unterlagen herausgeben, damit der neue Steuerberater die Angelegenheit problemlos bearbeiten kann. Wissenswert ist, dass der Steuerberater die Unterlagen der Kunden so lange einbehalten kann, bis alle offenen Rechnungen beglichen worden sind. Dies ist im § 66 II Steuerberatungsgesetz geregelt. Der Steuerberater kann aber nur die Unterlagen beibehalten, die im direkten Zusammenhang mit der Rechnung stehen. Das bedeutet, dass keine Unterlagen für das Jahr 2016 einbehalten werden dürfen, wenn die Rechnung für das Jahr 2015 noch offensteht.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater / Steuerberaterin?
Um eine ordnungsgemäße und zügige Bearbeitung sicher zu stellen, ist die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für die Steuerpflichtigen unentbehrlich. Wichtig ist zu wissen, welche Belege relevant sind sowie die Bedeutung der einzelnen steuerrechtlichen Begriffe.
Vollmacht
Die Grundlage der Beauftragung eines Steuerberaters stellt die Vollmacht dar. Diese erhalten die Verbraucher in der Regel von dem zu beauftragendem Steuerberater. Die Vollmacht ist zu unterzeichnen und dem Steuerberater vorzulegen bzw. zuzuschicken.
Unterlagen bezüglich des Einkommens
Weiterhin werden für die Erstellung der Steuererklärung Unterlagen bezüglich des Einkommens benötigt. Diese werden im Folgendem aufgezählt:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Steuererklärung bzw. Steuerbescheid des Vorjahres
- Arbeitslosengeldbescheide
- Bescheinigungen über Krankengeld
- Übergangsgeld
- Insolvenzgeld
- Abfindungs- und Auflösungsvertrag
- Rentenbescheide bzw. Rentenanpassungsmitteilungen
- Kapitalertrags-Steuerbescheinigungen (z.B. für Zinsen, Wertpapiere etc.)
Sonstige Unterlagen
Es gibt eine Vielzahl weiterer Unterlagen, die einem Steuerberater vorgelegt werden müssen. Im Folgendem werden einige Fälle aufgezeigt, bei denen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig ist.
Zu außergewöhnlichen Belastungen gehören beispielsweise alle privaten Ausgaben, die zwingend erforderlich sind. Dies sind insbesondere die Krankheitskosten, Aufwendungen für Brillen und Zahnprothesen oder Bestattungen. Um diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, sollten diese so verteilt werden, dass sie möglichst gebündelt in einem Jahr anfallen.
Der pauschale Freibetrag findet Berücksichtigung bei auswärts wohnenden Kinder in Ausbildung sowie Menschen mit Behinderung.
Für diejenigen, die aus beruflichen Gründen umziehen ist zu beachten, dass ebenso diese Kosten geltend gemacht werden können. Rund 764,00 EUR können die Steuerpflichtigen hierbei zurückerstattet bekommen. Zieht ein Ehepaar aus beruflichen Gründen um, so ergibt sich sogar ein höherer Betrag, nämlich in Höhe von 1.528,00 Euro.
Ebenso beachtenswert ist, dass die Kosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250,00 EUR geltend gemacht werden können. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung des Raums mindestens zu 90 Prozent für die berufliche Tätigkeit.
Auch Reisekosten für Dienstreisen können geltend gemacht werden, sofern der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei ersetzt hat. Dabei richten sich die Gebühren nach der Anzahl der Stunden der Abwesenheit. Zum Beispiel 12,00 EUR bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und 24,00 EUR für mindestens 24 Stunden. Die Kosten, die für die Übernachtungen sowie tatsächlichen Aufwendungen entstehen, müssen hingegen nachgewiesen werden.
Haftung eines Steuerberater / Steuerberaterin
Wichtig zu wissen ist, wer bei einem Fehler des Steuerberaters die Haftung übernimmt. Grundsätzlich hat ein Steuerberater die Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung. Der steuerrechtliche Sachverhalt sollte deswegen genau ermittelt werden und es sollte eine zu Gunsten der Steuerpflichtigen fehlerfreie Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes trifft einen Steuerberater die Pflicht sich über Tageszeitung und Fachpresse über alle aktuellen steuerrechtlichen Änderungen zu informieren, um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. Ein Steuerberater unterliegt insbesondere der Berufsaufsicht, die durch die Steuerberaterkammer ausgeübt wird. Außerdem ist eine Vermögens- und Haftpflichtversicherung unentbehrlich.
Welche Rechte haben jedoch die Steuerpflichtigen wenn sie merken, dass Ihnen ein fehlerhafter Steuerbescheid vorliegt? Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, so besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Jeder Steuerberater ist verpflichtet sich gegen Fehler zu versichern. Die Mindestsumme beträgt 250.000,00 EUR pro Schadensfall. Wird der Fehler vom Steuerberater bestritten, so besteht die Möglichkeit ein Vermittlungsverfahren bei der Steuerberaterkammer einzuleiten. Als letzte Möglichkeit gibt es noch die Klage. Der Nachteil hierbei besteht darin, dass die Verfahren teuer und langwierig sind. Es könnte also jahrelang dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Der Klageweg lohnt sich also nur dann, wenn es um hohe Summen geht.
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