Semesterbeitrag

Mit dem Studium sind meist auch hohe Kosten verbunden. Viele Studenten benötigen eine Wohnung in einer neuen Stadt. Zusätzlich muss der Lebensunterhalt finanziert werden, Fachbücher sind meist nicht sehr günstig und dann kommt noch der Semesterbeitrag hinzu. Zudem nimmt das Studium viel Zeit in Anspruch, weswegen das Arbeiten nicht immer sehr leicht ist. Während die Mietkosten und Unterhaltskosten sehr variieren, wird der Semesterbeitrag von jedem Studenten benötigt. Wir erklären dir, wie dieser steuerlich geltend gemacht werden kann.

 

Was ist der Semesterbeitrag?

Der Semesterbeitrag wird für jeden Studenten vor dem jeweiligen Semester fällig. Dabei handelt es sich um eine Pflichtabgabe. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt in der Regel auch von der Hochschule ab. Du solltest wissen, dass ein Teil dieses Semesterbeitrags meistens für das Semesterticket anfällt. Damit kannst du dann die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden. Du musst diesen Beitrag innerhalb der angegebenen Frist bezahlen, ansonsten riskierst du es, exmatrikuliert zu werden.

 

Kann der Semesterbeitrag steuerlich geltend gemacht werden?

Studiengebühren und Semesterbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. So können die Kosten, die für deine Bildung anfallen, entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wie diese Kosten abgesetzt werden können, hängt auch grundsätzlich davon ab, ob du dich in einer Erstausbildung oder einer Zweitausbildung befindest.

 

Wie können die Kosten bei einem Erststudium abgesetzt werden?

Zunächst solltest du wissen, was mit Erststudium grundsätzlich gemeint wird. Du befindest dich dann in einem Erststudium, wenn es sich um deine erste Ausbildung handelt. Diese absolvierst du, um einen Beruf ausüben zu können. Hast du gerade deine Schule abgeschlossen und fängst an zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, handelt es sich um eine Erstausbildung, da du vorher keine Ausbildung abgeschlossen hast. Bei einer Erstausbildung kannst du deine Kosten für das Studium als Sonderausgabe geltend machen, da sie der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Im Jahr kannst du maximal 6.000 EUR als Sonderausgaben absetzen.

 

Wie können die Kosten bei einem Zweitstudium geltend gemacht werden?

Du befindest dich dann in einem Zweitstudium, wenn du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast. Ein Master nach dem Bachelor ist typischerweise die Zweitausbildung. Anders als bei der Erstausbildung kannst du beim Zweitstudium die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Das bedeutet, dass du unbegrenzt deine Kosten absetzen kannst, wenn du diese belegen kannst und sie selbst getragen hast.

 

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Wie bereits erläutert, können Semesterbeiträge und Studiengebühren abgesetzt werden. Weitere abzugsfähige Kosten sind:

  • Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmittel wie bestimmte Software
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten, wenn du bei einem Seminar teilnehmen musst.
  • Sprachkurse, wenn diese notwendig sind

Damit diese und weitere Kosten abgesetzt werden können, musst du eine Studienanmeldung vorlegen und die gezahlten Kosten auch nachweisen.

 

Semesterbeitrag

 

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