Schulgeld

Unter dem Begriff Schulgeld kannst du eine Gebühr verstehen, die für die Ausbildung an einer Schule bezahlt werden muss.

In Deutschland müsstest du für den Besuch öffentlicher Schule keine Gebühr entrichten. Ausgenommen sind dabei die Europäische Schulen. Die Gebühr für Hochschulen wird im Allgemeinen als Studiengebühr bezeichnet.

 

Schulgeld und Steuern

Erhältst du als Steuerpflichtige*r für dein Kind das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, so kannst du 30 Prozent des Entgelts, das du für den Schulbesuch deines Kindes zahlst als Sonderausgabe geltend machen. Es darf jedoch eine Summe von höchstens 5.000 EUR sein.

Dir wird ein Sonderausgabenabzug aber nur dann gewährt, wenn dein Kind eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungs- oder Ersatzschule besucht.

Die Schule müsste:

  • In Deutschland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat liegen
  • Überwiegend privat finanziert sein oder sich in freier Trägerschaft befinden
  • Auf einen anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss vorbereiten oder zu diesem führen

Vom Abzug ausgenommen bleibt jedoch das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Du als Steuerpflichtige*r hast nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Abzug vom Schulgeld vorliegen. Dafür bräuchtest du:

  • Nachweis des tatsächlich bezahlten Entgelts
  • Nachweis, dass die Schule anerkannt und genehmigt ist

 

Nicht abziehbare Zahlungen

Zu den nicht abziehbaren Zahlungen zählen:

  • Nachhilfe
  • Musikschule
  • Sportvereine
  • Studiengebühren für Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsakademien und weitere ihnen gleichstehenden Einrichtungen
  • Europäische Schulen

Schulgeld

Schulgeld im Ausland

Die Schule, die dein Kind tatsächlich besucht, muss sich in Deutschland, in dem europäischen Wirtschaftsraum oder in der Europäischen Union befinden. Bei dem europäischen Wirtschaftsraum zählen zusätzlich Island und Norwegen.

Sollte die Schule in einem anderen Land liegen, so akzeptiert das Finanzamt nur, wenn es sich auch um eine deutsche Schule handelt. Bei Privatschulen musst du unbedingt beachten, dass der Abschluss gleichwertig zu den öffentlichen inländischen Schulen ist.

Am besten solltest du dir gleich von einer deutschen Behörde eine Bestätigung geben lassen. Wende dich an das Bildungs- und Kulturministerium deines Bundeslandes, an eine Schulbehörde oder eine Zeugnisanerkennungsstelle.

 

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