Es ist relativ einfach zu sagen, dass einzelne Gegenstände zusammen mehr Sinn ergeben. So ist ein einzelner Schuh wenig hilfreich. Trotzdem ist es vor allem im rechtlichen Sinne schwer zu sagen, wann es sich um ein Sachinbegriff handelt und wann es ein einheitliches Wirtschaftsgut ist. Wir erklären dir hier, was ein Sachinbegriff ist.
Was sind Sachinbegriffe?
Liegen bei dir bewegliche Sachen vor, welche man auch aufgrund ihrer Zweckbestimmung zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenfassen könnte, spricht man von Sachinbegriffen. Fasst du einfach bewegliche Sachen zusammen, kann noch nicht von Sachinbegriffen die Rede sein. Die Zweckbestimmung ist eine entscheidende Voraussetzung hierfür. Die einzelnen Wirtschaftsgüter müssen aufgrund der AfA getrennt behandelt werden. Zu den Sachinbegriffen gehört:
- Wohnungseinrichtung bei einer möblierten Vermietung oder Verpachtung
- Bewegliches Betriebsvermögen bei der Verpachtung eines aufgegebenen Gewerbebetriebs
- Praxiseinrichtung
- Büroeinrichtung
- Bücherei
Was sind Sachinbegriffe bei der Vermietung und Verpachtung?
Wie bereits erwähnt, sind Sachinbegriffe die Mehrheit von beweglichen Sachen. Wichtig ist, dass diese aufgrund des gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks zu einer Einheit zusammengefasst werden.
Im Paragrafen 21 des Einkommensteuergesetzes werden die Einkünfte aus der Vermietung von Sachinbegriffen näher erläutert. Hierbei handelt es sich vor allen um die Überlassung bei einer Zugehörigkeit zum Privatvermögen. Es sind mehrere Voraussetzungen gegeben. Zum einen müssen die Wirtschaftsgüter aus funktioneller und technischer Sicht zueinander passen. Außerdem müssen die Wirtschaftsgüter zum Privatvermögen zählen. Folglich muss beispielsweise der Betrieb nach dem Paragrafen 16 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bereits aufgegeben sein.
Sollte es sich um Sachinbegriffe handeln, die dem Betriebsvermögen angehören, führt dies zu Einkünften aus den Paragrafen 13, 15 oder 18 des Einkommensteuergesetzes. Bei einer Vermietung von einzelnen beweglichen Sachen führt dies zu sonstigen Einkünften nach Paragraf 22 Nr. 3 des EstG. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich nicht um eine Sache des Betriebsvermögens handelt.
Was sind keine Sachinbegriffe?
Zu unterscheiden ist, wann ein Sachinbegriff vorliegt und wann nicht. Grundsätzlich kann man sagen, dass es sich um kein Sachinbegriff handelt, wenn zusammengesetzte Objekte aus verschiedenen Gegenständen vorliegen und nach der Verkehrsanschauung eine einheitliche Sache darstellen. Ist dies der Fall, so liegt ein einheitliches Wirtschaftsgut vor.
Was ist eine Sachgesamtheit?
Laut dem BGB wird eine Sachgesamtheit als Sachinbegriff bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird das Warenlager als Beispiel verwendet. Zudem gehören nach der Verkehrsauffassung Folgendes zu den Sachgesamtheiten:
- Archiv
- Inventar
- Vermögen
- Hausrat
- Münz- und Briefmarkensammlungen
- Viehherden
- Heizanlagen
- Bienenstöcke als Schwarm
- Kaffeeservice
- Möbelsitzgruppen
Auch ein Paar Schuhe wird als Sachgesamtheit gesehen. Hierbei kann deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Sachgesamtheit handelt, da die Funktionsfähigkeit und der Wert für den Nutzer lediglich als Paar gesehen werden kann.
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