Auch bei der Polizei musst du Steuern zahlen. Da führt kein Weg dran vorbei. Aber keine Sorge, wir lassen dich nicht im Stich. Was du alles steuerlich geltend machen kannst, erklären wir dir hier.
Was kannst du von der Steuer absetzen?
Das Ziel eines/r jeden steuerpflichtigen Bürgers/in ist es, deine Steuerlast bestmöglich gering zu halten. Aus diesem Grund sind für Arbeitnehmer*innen die Werbungskosten sehr entscheidend. Das sind Aufwendungen, die du trägst, um Einnahmen zu erhalten, zu sichern und zu erwerben. So wurde dieser Begriff im Paragrafen 9 des Einkommensteuergesetzes erläutert.
Generell kannst du einige Werbungskosten ansetzen. Um dir den Aufwand zu sparen, alle Belege akribisch zu sortieren und aufzubewahren, gibt es eine Werbungskostenpauschale. Diese wird dir genehmigt, wenn du beim Finanzamt deine Steuererklärung als Arbeitnehmer*in abgibst. Derzeit liegt diese Pauschale bei 1.000 EUR. Damit werden dann sämtliche Posten abgegolten. Solltest du dich fragen, ob du die Werbungskostenpauschale oder lieber deine tatsächlichen Kosten ansetzen solltest, ist eine Rechnung zunächst ratsam.
Für viele Arbeitnehmer*innen ist die Werbungskostenpauschale sinnvoll, da die tatsächlichen Ausgaben unterhalb dieser Pauschale liegen. Demnach würde sich die Pauschale eher rentieren, da du dir den Aufwand der Nachweise sparen kannst.
Wenn du nun bei der Polizei arbeitest, kannst du natürlich auch diese Pauschale verwenden. Ob sich die Werbungskostenpauschale lohnt oder nicht, hängt von deinen tatsächlichen Kosten ab. Das wiederum ist abhängig davon, wie du eingesetzt wurdest. Bei vielen Auswärtstätigkeiten, die du selbst tragen musstest, könnte sich das Absetzen tatsächlicher Kosten lohnen. Auch bei den einzelnen Posten der Werbungskosten sind Pauschalen anwendbar.
Kannst du die Pendlerpauschale als Polizist*in anwenden?
Du kannst als Polizist*in die Pendlerpauschale anwenden. Diese gilt für den typischen Arbeitsweg von der Polizeiwache zu deiner Wohnung. Hier wird für die einfache Strecke eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Für diese Anwendung der Pendlerpauschale muss die Polizeiwache deine erste Tätigkeitsstätte sein. Dein*e Arbeitgeber*in legt dies für dich fest.
Krankheitstage und Urlaubstage müssen bei der Berechnung abgezogen werden, da nur die Arbeitstage verwendet werden können.
Solltest du mit deinem Fahrrad öffentliche Verkehrsmittel oder mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit gelangen, so kannst du auch die Pendlerpauschale anwenden. Du kannst die kompletten Kosten angeben, wenn du mit deinem Auto unterwegs bist. Anders sieht es allerdings in den anderen Fällen aus. Hier darfst du nur maximal 4.500 EUR im Jahr absetzen.
Kannst du Dienstreisen absetzen?
Vor allem am Anfang deiner Karriere sind Schulungen, Weiterbildungen sowie Seminare und Auswärtstätigkeiten gang und gäbe. Für diese Dienstreisen kannst du 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Dienstreisepauschale ansetzen, wenn du mit deinem Pkw unterwegs bist. Um deine Dienstreisen steuerlich gelten machen zu können, musst du diese beispielsweise anhand eines Fahrtenbuches dokumentieren. Hier solltest du das Datum, den Zielort und den Anlass deiner Fahrt aufführen. Deine Belege sind sehr wichtig, wenn du deine Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln antrittst.
Wie immer solltest du beachten, dass du nur diejenigen Kosten absetzen darfst, die du auch selbst getragen hast. Dementsprechend musst du eine Teilerstattung deines/r Arbeitgeber*in zunächst gegenrechnen. Wenn du deine Steuer dann machen lässt, ist dieses Ergebnis aufzuführen.
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