Über die Jahre hinweg wurden immer mehr Medikamente eingeführt, sodass es alltäglich ist, solche auch zu Hause zu haben. Allergien und Krankheiten verbreiten sich schnell. Die Lösungen sind vor allem kostspielige Medikamente. Doch keine Sorge, du kannst auch Medikamente von der Steuer absetzen und somit Geld sparen. Wie das funktioniert, erklären wir dir hier.
Kannst du Medikamente steuerlich geltend machen?
Grundsätzlich musst du gewisse Voraussetzungen beachten, damit Medikamente abzugsfähig sind. Ein*e Arzt*in oder ein*e Heilpraktiker*in muss dir in der Regel das Medikament verschrieben haben und Belege müssen deine Ausgaben nachweisen. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt Nachweise verlangt, weswegen du diese Belege auch aufbewahren solltest.
Eine gewisse Summe musst du allerdings selbst tragen. Wie hoch diese Summe ist, hängt vom Familienstand und Einkommen ab.
Kannst du auch Medikamente von der Steuer absetzen, ohne ein Rezept zu haben?
Du fragst dich bestimmt, was passiert, wenn du kein Attest für ein Medikament brauchst oder gar bekommst. Grundsätzlich muss ein*e Arzt*in die medizinische Notwendigkeit eines Medikaments durch die Verordnung oder einem Attest bestätigen. Diese Belege solltest du auch aufbewahren. Prinzipiell gibt es auch Arzneien, die nicht verschreibungspflichtig sind und du somit kein Attest benötigen würdest. Liegt in diesem Fall ein Attest vor, ist es irrelevant, ob das Medikament verschreibungspflichtig ist. Das Finanzamt kann allerdings verweigern, die Kosten einer Arznei anzuerkennen, wenn das Attest erst nach dem Kauf ausgestellt wurde.
Solltest du des Öfteren die gleiche Arznei benötigen, so muss dein*e Arzt*in nicht vor jedem Kauf eine weitere Bestätigung der Notwendigkeit bescheinigen.
Prinzipiell kannst du auch deine Kosten für Kopfschmerztabletten, Hustensaft, Nasenspray und weiteres steuerlich geltend machen.
Die Kosten für Medikamente werden zu den Krankheitskosten gezählt und werden folglich in der Steuererklärung mit weiteren Krankheitskosten verrechnet.
Welche Krankheitskosten kannst du absetzen?
- Medikamente, die dir von deinem/r Arzt*in oder Heilpraktiker*in verschrieben wurden
- Behandlungen
- Krankenhausaufenthalte
- Therapien
- Akupunktur
- Krankengymnastik
- Physiotherapie
- Logopädie
- Osteopathie
- Professionelle Zahnreinigung
- Zahnersatz
- Medizinische Fußpflege und Massagen
- Krankheits- oder pflegebedingte Heimaufenthalte
- Fahrten zum/r Arzt*in
- Augen-Laser-Operationen
- Gehhilfen, Prothesen und Rollstühle
- Medizinisch notwendige Kuraufenthalte
Bei all diesen abzugsfähigen Kosten muss zunächst dein*e Arzt*in einen Nachweis erbringen, dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dieser Nachweis ist vor dem Kauf notwendig. Zudem können diese Kosten nur geltend gemacht werden, wenn du diese auch selbst trägst. Das bedeutet, dass du keine Kosten absetzen kannst, die du von deiner Krankenkasse oder Versicherung erstattet bekommen hast.
Wo musst du deine Kosten für Medikamente in deiner Steuererklärung eintragen?
Kosten für Medikamente gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen und haben eine eigene Anlage in der Steuererklärung. Krankheitskosten müssen in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen in der Zeile 13 eingetragen werden.
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