Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Als Arbeitnehmer ist die Befürchtung meistens sehr hoch, dass dir zu hohe Lohnsteuer einbehalten wird. Vor allem wenn du dein Bruttogehalt betrachtest und die Enttäuschung dann groß ist, weil noch einige Abgaben abgezogen werden. Wenn du dann auch noch neben der Lohnsteuer höhere Aufwendungen im Jahr hast, dann kann es durchaus bis zur Steuerrückerstattung belastend werden. Doch keine Sorge, hierfür gibt es das Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

 

Was ist das Lohnsteuerermäßigungsverfahren?

Du weißt bestimmt, dass dein Arbeitnehmer für dich Lohnsteuern ermittelt und an das Finanzamt weiterleitet. Wenn du in einem Kalenderjahr mit höheren Aufwendungen rechnest, kann dir das Finanzamt ein Lohnsteuerermäßigungsverfahren gewähren. Dadurch wird dir ein Freibetrag gestellt, der von deinem Arbeitgeber vor der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Dieser Freibetrag wird für dich individuell erstellt. Dadurch werden deine Aufwendungen bereits vor deiner Steuererklärung berücksichtigt und deine Steuerlast verringert. Wenn dich die gesetzliche Grundlage des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens interessiert, kannst du im Paragrafen 39 a des Einkommensteuergesetzes näheres erfahren.

 

Kannst du einen Freibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erhalten?

Das Finanzamt kann dir einen Freibetrag bewilligen, der vor der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Dieser Freibetrag wird dann für 3 Jahre angewendet. Er wird dann als Lohnsteuerabzugsmerkmal für deinen Arbeitgeber bereitgestellt. Wenn allerdings der Freibetrag individuell berechnet wird, kommt natürlich die Frage auf, wie das funktioniert und was du angeben musst, um ihn zu erhalten. Für die Festlegung des Freibetrags musst du deine von dir erwarteten Aufwendungen schätzen. Deine Aufwendungen können Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder auch Sonderausgaben sein.

 

Was sind die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Bekannt ist, dass dein Arbeitgeber für dich deine Lohnsteuer an das Finanzamt weiterleitet. Die Frage ist dann, wie dein Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ermittelt. Hierfür werden Lohnsteuerabzugsmerkmale von jedem Arbeitnehmer für deren Arbeitgeber bereitgestellt. In deiner Lohnabrechnung werden dann diese elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ausgewiesen. Typische Lohnsteuerabzugsmerkmale sind:

 

Was gilt 2021?

Du fragst dich, ob das Lohnsteuerermäßigungsverfahren auch trotz der elektronischen Lohnsteuerkarte beibehalten wird? Hierfür gibt es den sogenannten ELStAM-Datenpool (elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale), der vom Arbeitgeber abrufbar sein muss. Somit bleibt das Lohnsteuerermäßigungsverfahren auch nach der Abschaffung der Lohnsteuerkarte in Papierform erhalten.

Seit Anfang des Jahres 2021 werden sämtliche antragsunabhängige dauergültige Daten der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmal weitergeleitet. Sollten die Lohnsteuerabzugsmerkmale antragsgebunden sein, trotzdem aber weiterhin im Jahr 2021 aufgrund ihrer 2-jährigen Gültigkeitsdauer wirksam sein, werden diese Daten auch weitergeleitet. Wenn das nicht der Fall ist, muss ein Lohnsteuerermäßigungsantrag vom Arbeitnehmer erstellt werden.

 

Lohnsteuerermäßigungsverfahren

 

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