Lohnnebenleistungen

Als Arbeitnehmer ist nicht nur der Lohn entscheidend, sondern auch die zusätzlichen Nebenleistungen, die ein Arbeitgeber leistet. Lohnnebenkosten sind Abgaben, die über das reine Entgelt hinausgehen. Musst du dich mit der Personalplanung auseinandersetzen, solltest du die Lohnnebenleistungen auch berücksichtigen.

 

Was sind Lohnnebenleistungen?

Bei einem Arbeitsverhältnis wird dir für deine erbrachte Leistung ein Entgelt bezahlt. Neben diesem reinen Entgelt werden allerdings auch einige Abgaben getätigt. Du weißt bereits, dass einige Sozialabgaben für dich anfallen. Dabei werden diese Sozialversicherungen nicht allein vom Arbeitnehmer getragen. Es gibt auch den Arbeitgeber-Anteil der Sozialabgaben. Zudem gibt es auch Zusatzaufwendungen, die betriebsintern festgelegt wurden. Im Grunde werden diese Lohnnebenleistungen auch Personalzusatzkosten genannt.

 

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten?

Bei der Personalplanung solltest du neben dem reinen Entgelt auch mit dem Arbeitgeberanteil rechnen. Zudem können auch noch zusätzlich betriebsinterne festgelegte Zusatzaufwendung anfallen. Im Grunde kannst du damit rechnen, dass diese Nebenkosten circa 30 Prozent des Bruttoverdienstes zusätzlich sind. Die genauen Lohnnebenkosten können für jeden Mitarbeiter vorab berechnet werden, wenn beispielsweise die Lohnsteuerklasse und weitere Merkmale beispielsweise im Bezug auf Kinderfreibeträge sowie Kirchensteuer bekannt sind.

 

Wie setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen?

Grundsätzlich sind die Lohnnebenkosten in zwei Bereichen geteilt. Zum einen gibt es die gesetzlichen Sozialabgaben und zum anderen die betrieblichen beziehungsweise die durch einen Tarifvertrag festgelegten Kosten.

Was gehört zu den gesetzlichen Sozialabgaben?

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sozialabgaben für die Arbeitnehmer zu leisten. Zu diesen Lohnnebenkosten gehören die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, aber auch zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei diesen Versicherungen handelt es sich um Pflichtversicherungen, was bedeutet, dass diese Leistungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesregierung angepasst, weswegen diese auch variieren. Zu den festgelegten Personalzusatzkosten gehört auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Arbeitnehmervergütung während des Urlaubs und der gesetzlichen Feiertage.

 

Was sind die innerbetrieblichen Festlegungen?

Neben den gesetzlichen Sozialabgaben können auch weitere Lohnnebenleistungen im Tarifvertrag oder durch andere individuelle Vereinbarungen entstehen. Zu diesen Nebenkosten gehören beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Zuschüsse zum Krankengeld sowie Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Zusatzleistungen sind nicht auf Grundlage gesetzlicher Verordnungen, sondern werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschlossen beziehungsweise vertraglich festgelegt. Dementsprechend können diese Personalkosten je nach Branche, Tarif-Situation und Betrieb unterschiedlich hoch sein.

 

Wozu dienen die Lohnnebenkosten?

Die Grundsicherung für die Arbeitnehmer wird durch die Abgaben in diesem Rahmen gesichert. Zusätzlich empfiehlt es sich, dann Arbeitnehmer selbst für die eigene Vorsorge zusätzlich sorgt. Das geht beispielsweise durch Beiträge in die private Altersvorsorge, bei denen der Arbeitgeber ebenfalls unterstützen kann. Die freiwilligen Lohnnebenleistungen dienen grundsätzlich als zusätzliche Vorteile für Arbeitnehmer. Gleichzeitig hilft es dem Arbeitgeber, seine Mitarbeiter zu motivieren und den Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten.

 

Lohnnebenleistungen

 

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