Krankheitskosten

Das Wichtigste im Leben ist die eigene Gesundheit sowie die Gesundheit anderer. Doch ein Krankheitsfall bedarf nicht nur viel Zuwendung, auch Krankheitskosten werden fällig. Du fragst dich bestimmt, wie du mit dieser nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen Belastung umgehen kannst. Keine Sorge, wir helfen dir.

 

Kannst du Krankheitskosten steuerlich absetzen?

Unfälle sowie unmittelbare Krankheitskosten als Folge von anerkannten Krankheiten kannst du als Sonderaufwendung geltend machen. Du kannst eventuell auch typische Berufskrankheiten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

 

Welche Krankheitskosten sind typisch?

Typische Krankheitskosten sind beispielsweise Krankenhauskosten. Hierzu zählen allerdings keine Kosten für Fernseher und Telefon. Es werden die Krankenhauskosten nicht um eine Haushaltsersparnis gekürzt.

Hilfsmittel sowie Heil- und Arzneimittel, wenn diese durch eine*n Arzt*in oder Heilpraktiker*in verordnet wurden, sind abzugsfähig. Hierunter zählen Brillen, Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl oder Hörapparate. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind abziehbar, wenn diese von Spezialisten verordnet wurden. Solltest du an einer länger andauernden Erkrankung leiden, so genügt das einmalige Vorlegen einer solchen Verordnung. Bei vorbeugenden Maßnahmen sind diese Kosten nicht abzugsfähig.

Auch bei teuren Spezialist*innen oder Heilpraktiker*innen zählen die Kosten für eine ärztliche, stationäre oder ambulante Behandlung zu den typischen Krankheitskosten.

Bei einer krankheitsbedingten Unterbringung in einem Pflegeheim oder Pflegeabteilung des Altenheims kannst du deine Ausgaben geltend machen. Zu diesen Ausgaben zählen ebenfalls die Verpflegungen sowie die Unterbringung von pflegebedürftigen Angehörigen.

Du musst kein amtsärztliches Attest vorlegen können, um auch eine Augen-Laser-Operation absetzen zu können.

Im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen kannst du deine Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Du kannst allerdings auch die Fahrtkosten absetzen, wenn du deine kranken Angehörigen betreust oder versorgst. Diese Kosten werden meistens über den Pflegepauschbetrag erfasst.

Bei Erkrankten mit begrenzter Lebenserwartung werden auch Methoden abziehbar, wenn diese nicht aus naturheilkundlicher oder schulmedizinischer Sicht anerkannt wurden. Um diese Kosten abziehen zu können, solltest du einen qualifizierten Nachweis erbringen können.

Sollten bei dir Kosten durch eine künstliche Befruchtung entstehen, so kannst du auch gegebenenfalls diese Kosten geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind die Empfängnisunfähigkeit der Frau sowie bei Zeugungsunfähigkeit des Mannes. Zudem müssen die Maßnahmen der Richtlinien der inländischen Berufsordnungen für Ärzte entsprechen. Der Abzug ist nicht möglich, wenn es sich um ein nicht verheiratetes Paar handelt oder eine vorangegangene freiwillige Sterilisation erfolgte. Die Abzugsfähigkeit bei gleichgeschlechtlichen Partnern ist noch nicht endgültig entschieden.

Wenn eine Kur zur Linderung oder Heilung einer festgestellten Krankheit notwendig ist, sind diese Aufwendungen abziehbar. Hierbei ist wichtig, dass andere Behandlungsweisen nicht oder kaum erfolgversprechend sind und ebenfalls ein qualifizierter Nachweis erbracht werden soll.

 

Krankheitskosten

 

Wie hoch können die Aufwendungen ausfallen?

  • Eine Kürzung der Aufwendungen um die Haushaltsersparnis von 20 Prozent sind bei Verpflegungsmehraufwendungen durchzuführen.
  • Die Unterbringungskosten sind in tatsächlicher und angemessener Höhe abzugsfähig.
  • Wenn du die Notwendigkeit einer Kur nicht nachweisen kannst, das Heilmittel allerdings verordnet wurde, kannst du die Arzt- und Kurmittelkosten geltend machen.
  • Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind abzugsfähig (Bei entsprechender Behinderung können auch eigene Kfz-Steuern angesetzt werden).
  • Solltest du im Ausland eine Kur eingehen, so werden nur Kosten einer vergleichbaren Inlandskur
  • Wenn du bereits vom Behinderten-Pauschbetrag Gebrauch gemacht hast, kannst du trotzdem die Aufwendungen für deine Heilkur
  • Bei einer krankheitsbedingten Lese-Rechtschreibschwäche sind die Aufwendungen zur Behandlung abziehbar. Auch hierfür ist ein qualifizierter Nachweis notwendig.
  • Die Pflege von Angehörigen ist meist sehr kostspielig. Solltest du deine Angehörigen selbst pflegen und eine ambulante Pflegekraft in Anspruch nehmen, so kannst du diese Krankheitskosten abziehen. Trotzdem kannst du vom Pflege-Pauschbetrag Gebrauch machen.

 

Wann kannst du Krankheitskosten geltend machen?

Die Krankheitskosten sind solche Kosten, die zur Abzugsfähigkeit zumutbare Belastungen übersteigen müssen. Generell kannst du keine genauen Angaben bezüglich der zumutbaren Belastungen geben. Für die Höhe entscheidend ist unter anderem dein Einkommen und die Anzahl deiner Kinder. Somit sind Krankheitskosten zumutbar, bis dieser Grenzwert überschritten wird. Folglich musst du von deinen tatsächlichen Krankheitskosten deinen individuellen Grenzwert abziehen. Dieses Ergebnis ist dann der steuerlich absetzbare Betrag deiner außergewöhnlichen Belastung.

 

 

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