Krankengeld

Du bekommst Krankengeld, wenn du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist und einen Anrecht auf Krankengeld hast. In einem Krankheitsfall erhältst du als Arbeitnehmer*in in den ersten 6 Wochen nach Krankschreibung Lohnfortzahlungen von deinem*r Arbeitgeber*in. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld. Dein Krankengeld wird individuell berechnet und fällt niedriger als das Nettoeinkommen aus. Die Höhe des Krankengeldes fällt in der Regel 30 Prozent geringer als dein Bruttoeinkommen aus.

Du kannst innerhalb von 3 Jahren höchstens 78 Wochen lang Krankengeld für ein und dieselbe Krankheit beziehen.

 

Welche Voraussetzungen müsstest du erfüllen?

Das Krankengeld wird nur dann gezahlt, wenn du nach 6 Wochen keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch deinen*r Arbeitgeber*in hast. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder
  • stationäre Behandlung in Krankenhaus, Reha- oder Vorsorgeeinrichtung (auf Kosten der Krankenkasse)
  • Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit
  • Es handelt sich um ein und dieselbe Krankheit (Sollte während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auftreten, wird die Leistungsdauer trotzdem nicht verlängert)

Auch die Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten unter diesen Voraussetzungen das Krankengeld.

 

Für Familienversicherte gibt es kein Krankengeld

Wenn du bei deinem/r Ehepartner*in oder deinem Elternteil mitversichert bist, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Auch als Student*in, pflichtversicherte*r Praktikant*in oder Empfänger*in von Arbeitslosengeld II bekommst du kein Krankengeld.

 

Wie sieht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?

Um dein Krankengeld zu erhalten, brauchst du erst mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem*r Arzt/Ärztin. Diese Bescheinigung wird für die gesamte Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Die Bescheinigung besteht aus vier Ausfertigungen:

  • Eine zur Abgabe bei deiner Krankenkasse (für die Auszahlung des Krankengeldes)
  • Eine zur Vorlage bei deinem*r Arbeitgeber*in (ohne Diagnose)
  • Eine zum Verbleib bei deinem*r Arzt/Ärztin
  • Eine für dich (mit Diagnoseangaben)

 

Wird das Krankengeld versteuert?

Dein Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und ist laut den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Es wird also keine Einkommensteuer auf das Krankengeld erhoben.

 

Muss ich mein Krankengeld in die Steuererklärung eintragen?

Das Krankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden, da die Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Regelungen treten aber erst in Kraft, wenn du mehr als 410 EUR im Jahr an Leistungen bezogen hast.

 

Krankengeld – was ist mit Selbstständigen?

Wenn du hauptberuflich selbstständig bist und in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig- oder pflichtversichert bist, kannst du wählen, ob du dich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern lassen möchtest.

 

Krankengeld – was ist mit Privatversicherten?

Wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern beziehst du dein Krankengeld als Privatversicherte*r steuerfrei. Außerdem unterliegt das Krankengeld aus einer privaten Versicherung nicht dem Progressionsvorbehalt, also ist das Krankengeld komplett steuerfrei.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Krankengeld nicht automatisch erhalten. Du benötigst einen Tarifbaustein „Krankentagegeld“, um deinen Verdienst abzusichern.

 

 

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