Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft. Der Zweck einer Kommanditgesellschaft ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamerer Firma.

Eine KG besteht aus mehreren oder aus einem persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und einem oder mehreren Gesellschaftern, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist).

Die KG ist keine eigenständige juristische Person und hat damit keine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Nichtsdestotrotz hat eine Kommanditgesellschaft gewisse Rechte und Pflichten.

 

Kommanditgesellschaft

 

Was brauche ich, um eine Kommanditgesellschaft zu gründen?

Du brauchst mindestens zwei Gesellschafter, wobei mindestens einer/e als Komplementär*in und einer/e als Kommanditist*in fungiert. Zwischen den Kommanditisten*in und Komplementären*in muss zur Gründung ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Die Gesellschaft wird dann schlussendlich im Handelsregister eingetragen und es wird ein Gewerbe angemeldet.

 

Welche Vor- und Nachteile hat Kommanditgesellschaft?

Die Vorteile einer Kommanditgesellschaft sind:

  • Eine vergleichsweise schnelle Gründung
  • formfreier Gesellschaftsvertrag
  • Schon vor Eintrag in das Handelsregister rechtsfähig
  • Die Kosten sind vergleichsweise gering
  • Als Kommanditist*in bist du Teilhafter (und haftest in Höhe deiner Einlage)
  • Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR (wie beim Einzelunternehmen)
  • Gesetzlich sind weder Mindesteinlagen noch ein festes Kapital vorgeschrieben
  • Kapitalentnahmen sind ohne vertragliche Festlegung möglich (und gelten nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen)

Die Nachteile einer Kommanditgesellschaft sind:

  • Du müsstest die KG in das Handelsregister eintragen und als Gewerbe anmelden
  • Als Komplementär*in bist du Vollhafter*in (und haftest auch mit deinem persönlichen Vermögen)
  • Als Komplementär*in leitest du das Unternehmen alleine
  • Als Kommanditist hast du hingegen kein Mitbestimmungsrecht
  • Unternehmensnachfolge schwieriger als bei anderen Rechtsformen

 

Wie wird eine Kommanditgesellschaft besteuert?

Die Kommanditgesellschaft als Wirtschaftsform unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht. Die Gesellschafter*innen hingegen schon. Die Einkünfte, die mit der Tätigkeit einer KG erzielt wurden, werden den Gesellschaftern*innen entsprechend des Verteilerschlüssels zugerechnet. Abschließend werden diese dann auch versteuert.

Der Verteilerschlüssel richtet sich normalerweise nach den erbrachten Einlagen. Als Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn. Die Gesellschafter sind in der Regel unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

 

 

 

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