Was ist die Kirchensteuer?
In Deutschland ist die Kirchensteuer eine obligatorische Steuer, die von Kirchenmitgliedern auf ihre Religionsgemeinschaften erhoben wird. Der Betrag wird von den Leitern der Kirche festgelegt und von der zuständigen Staatsversammlung umgesetzt. Die Kirchensteuer beträgt in der Regel 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer und in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent. Die Kirchensteuer sollte auch auf der Grundlage des Kapitaleinkommens gezahlt werden. Spenden werden von der staatlichen Steuerverwaltung gesammelt und an die Kirche überwiesen. Der Staat erhält ungefähr 3 Prozent der Steuereinnahmen aus dieser Dienstleistung.
Seit wann gibt es die Kirchensteuer?
Es wurde in seiner jetzigen Form im Jahr 1919 eingeführt und dokumentiert den rechtlichen und funktionalen Status der Kirche und des Landes. Es sichert die finanzielle Unabhängigkeit zwischen Kirche und Staat. Zuvor galten Kirchen als öffentliche Angelegenheiten und wurden stark aus staatlichen Mitteln finanziert.
Wer darf Kirchensteuer erheben?
Das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern nach dem Kirchensteuergesetz des Bundeslandes steht allen religiösen Gruppen offen, die nach öffentlichem Recht gegründete Unternehmen sind. Neben den Kirchen der katholischen Diözese und der Deutschen Evangelischen Kirche (EKD) gehören dazu auch jüdische und religiöse Gemeinden, altkatholische Gemeinden und einige freie Religionsgemeinschaften.
Wie entwickelt sich die Kirchensteuer?
Obwohl die Zahl der Mitglieder zurückgegangen ist, steigen die Steuereinnahmen der Kirche immer noch. Grund ist die gute Wirtschafts- und Beschäftigungssituation. Mit steigenden Löhnen und Einkommen in Deutschland steigen auch die Löhne und Einkommenssteuern sowie die Kirchensteuern. Aber: Eine von den beiden Kirchen im Mai 2019 veröffentlichte Studie sagt voraus, dass sich die Kaufkraft der Kirchensteuern bis 2060 ungefähr halbieren wird.
Wer zahlt Kirchensteuer?
Weniger als die Hälfte der Mitglieder der deutschen katholischen und protestantischen Kirche zahlt Kirchensteuern (Stand 2018). Nach Angaben der Bischofsversammlung zahlen rund 37 Prozent der Katholiken 97 Prozent der Kirchensteuer. Kinder und Jugendliche ohne Einkommen, Menschen mit niedriger Rente und Arbeitslose müssen weder Löhne noch Einkommenssteuern zahlen, also müssen sie keine Kirchensteuern zahlen.
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