Unter Kaution ist eine Geldsumme zu verstehen, die du als Sicherheit beim Mieten einer Wohnung oder Ähnliches hinterlegst. Es gibt auch eine Kaution im Strafrecht, die hinterlegt wird, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.
Mietkaution
Eine Mietkaution müsstest du als Mieter*in zu Beginn des Mietverhältnisses beim/bei Vermieter*in hinterlegen. Die Mietkaution soll diesen gegenüber Mietschäden absichern. Mietschäden sind zum Beispiel:
- Verursachte Schäden an der Wohnung
- Nicht gezahlte Miete
- Nicht gezahlte Betriebskosten
- Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung
Eine Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Außerdem gibt es verschiedene Arten der Mietkaution:
- Bankbürgschaft
- Barkaution
- Mietkautionsversicherung
Die Mietkaution muss nicht auf einmal und nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden und die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der/die Vermieter*in die Kaution an den/die Mieter*in zurückzuzahlen.
Kaution und Steuern
Unter gewissen Voraussetzungen können gewerbliche und private Mietkautionen steuerlich geltend gemacht werden. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob eine gezahlte erhaltene oder gezahlte Kaution steuerlich abgesetzt werden kann und wenn ja, in welcher Höhe.
Es kommen für dich folgende Varianten in Frage:
- Zweitwohnung wird beruflich genutzt
- Kreditaufnahme bei Umzug
- Mietkaution wird vom Vermieter einbehalten
- Mietkautionsbürgschaft
- Mietkaution für Gewerbe
Private Mietkaution
Wenn du als Vermieter*in die Kaution behältst, dann erzielst du damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn du aus der Mietkaution Reparaturarbeiten ausführst, dann zählen diese zu den Werbungskosten.
Als Mieter*in kannst du die Kaution nur dann geltend machen, wenn es um eine beruflich genutzte Zweitwohnung handelt oder wenn die Mietkaution vom Vermieter einbehalten wurde.
Gewerbliche Mietkaution
Wenn du im Rahmen einer betrieblichen Anmietung eine Kaution an den/die Vermieter*in gezahlt hast, kannst du diese als Betriebsausgabe geltend machen. Aber nur in dem Fall, wenn dein Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig ist. Es ist außerdem zu beachten, dass wenn du als Mieter*in deine Kaution am Ende des Mietverhältnisses zurückbekommst, zählt sie als Einnahme und muss von dir versteuert werden.
Beitrag für Mietkautionsbürgschaft
Zahlst du als Mieter*in einen Beitrag für eine gewerbliche Kautionsbürgschaft, so kannst du diese von der Steuer absetzen. Du kannst die Beitragskosten für eine Mietkautionsversicherung oder Bankbürgschaft in der Steuererklärung unter „sonstige Betriebsausgaben“ eintragen.
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