Heutzutage ist das Internet so wichtig wie nie zuvor. Die Bildschirmzeiten und die Relevanz up to date zu sein steigt. Dementsprechend ist es wichtig, sowohl im privaten als auch im beruflichen Leben im Internet aktiv zu sein. Doch gleichzeitig sind die Internetkosten auch sehr kostenintensiv. Aber keine Sorge, wir erklären dir, wie du mit deinen Internetkosten Steuern sparen kannst.
Welche Internetkosten kannst du von der Steuer absetzen?
Du kannst auch deine Internetkosten von der Steuer absetzen. Genau wie andere Werbungskosten müssen diese Ausgaben allerdings berufsbedingt anfallen. Das bedeutet, dass du dein Handy, Telefon oder das Internet auch beruflich nutzt. Falls die Internetkosten allerdings privater Natur sind, ist eine Anrechnung der Kosten nicht möglich. In der Praxis ist es teilweise sehr schwer, diese Kosten zu trennen.
Einige dieser Kosten kannst du allerdings in deine Einkommensteuererklärung aufnehmen. Du kannst beispielsweise die Ausgaben für deinen Handyvertrag und dem Internetzugang angeben. Das sind Werbungskosten, die du absetzen kannst.
Sind die Ausgaben für Internet und Telefon Betriebskosten?
Vor allem während der Covid-19-Pandemie war Homeoffice notwendiger als noch nie zuvor. Arbeit von zu Hause aus wurde die Norm. Demzufolge ist es umso wichtiger, auch zu Hause einen Internetanschluss zu haben und das eigene Smartphone verwenden zu können. Wenn du von zu Hause arbeitest, kannst du deine Ausgaben für den Internetanschluss als Betriebskosten geltend machen. Auch wenn du dein Smartphone für Gespräche beruflicher Natur nutzen musst, kannst du diese Betriebskosten absetzen.
Typischerweise hast du zwei Möglichkeiten, deine Internetkosten abzusetzen. Du kannst 20 Prozent der entstandenen Kosten für Aufwendungen der Telekommunikation ansetzen. Monatlich sind dadurch nur 20 EUR möglich. Je nachdem, ob das Finanzamt diese Methode akzeptiert, kannst du von ihr Gebrauch machen. Der Rechtsanspruch auf diese Methode der Absetzung besteht jedoch nicht.
Auch deine tatsächlichen Kosten kannst du beim Finanzamt einreichen, wenn du Einzelnachweise vorweisen kannst. Diese Kosten müssen allerdings ohne Probleme deinem Beruf zugeordnet werden können. Der abzugsfähige Prozentwert muss in diesem Fall von dir ermittelt werden. Ein Höchstwert wurde für diese Methode nicht festgelegt. Diese Methode wird sehr gerne vom Finanzamt akzeptiert.
Wie setzt du deine Internetkosten von der Steuer ab?
Für folgende Berufsgruppen werden Internetkosten anerkannt, die einen beruflichen Zusammenhang haben.
- Arbeiter*innen, die im Homeoffice tätig sind und zu jeder Zeit erreichbar sein müssen
- Lehrer*innen, die Großteiles im Homeoffice arbeiten (Homeschooling)
- Außendienstmitarbeiter*innen (v.a. Reisevertreter*innen, Versicherungsvertreter*innen, Kundendienstmitarbeiter*innen, Handelsvertreter*innen)
Wenn du als Selbständige*r tätig bist, kannst du deine Internetkosten in der Anlage EÜR elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Was kannst du steuerlich absetzen?
- Reparaturkosten
- Anschlusskosten
- Übernahme eines Internetanschlusses
- Gesprächsgebühren
- Grundgebühr, Flatrate
- Mietkosten für Telefon und Fax
- Kaufpreis der Telefonanlage, Smartphone etc.
- Bei Anschaffungen über 800 EUR netto kann nur ein Teil der Anschaffungskosten pro Jahr geltend gemacht werden (AfA-Abschreibung)
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