Der Mensch ist darauf ausgelegt, sich über gewisse Belohnungen zu erfreuen, wenn Leistungen erbracht wurden. Honorare bezeichnet man als die Vergütung von Leistungen, die von freiberuflichen Mitarbeitern getätigt werden. Meistens sind das Journalisten, Künstler, Dozenten, Steuerberater und Musiker. Doch was genau sind Honorare und wie werden diese steuerlich behandelt? Wir erklären es dir hier.
Was sind Honorare?
Wie bereits erwähnt, sind Honorare die Vergütung für die Leistung von freiberuflichen Tätigkeiten. Steuerlich unterliegen diese Honorare allerdings nicht der Lohnsteuerpflicht und auch nicht der Sozialversicherungspflicht. Solltest du Honorare beziehen, so bist du selbst dafür verantwortlich, die Einkommensteuer und gegebenenfalls die Sozialabgaben abzuführen.
Die sogenannten Künstlersozialabgaben müssen allerdings die Unternehmen, die freiberufliche Publizisten und Künstler beauftragt haben, an die Künstlersozialkasse abführen.
Welche Gesetze, Rechtsprechungen und Vorschriften gelten?
Bezüglich der Lohnsteuer wird die Besteuerung von Honoraren in den Paragrafen 18 und 19 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes näher festgelegt.
Auch die Sozialversicherung wird genauer geregelt. Honorare können als Arbeitseinkommen beziehungsweise Gesamteinkommen beitragspflichtig im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung sein. In Bezug auf den Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung kann das auch schädlich sein.
Wie wird die Lohnsteuer gehandhabt?
Bei der steuerlichen Beurteilung ist die Einkunftsart für die Bezeichnung nicht wichtig. Sobald die zugrunde liegende Leistung im Rahmen von einem Dienstverhältnis getätigt wird, liegt ein Arbeitslohn vor.
Die tatsächlichen Dienstverhältnisse sind im Einzelfall entscheidend. Nehmen wir an, du bist ein angestellter Schriftleiter. Für deinen Arbeitgeber erzielst du aus freiwilliger schriftstellerischer Nebentätigkeit Einnahmen. Diese Einnahmen können aus selbständiger Tätigkeit sein und damit einkommenssteuerpflichtig aber trotzdem nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Wie wird die Sozialversicherung gehandhabt?
In der Regel sind die Empfänger von sogenannten Honoraren freie Mitarbeiter. Natürlich können auch zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Künstler, Dozenten und Autoren ihren Beruf als Selbständige ausüben und Honorare empfangen.
Aus diesem Grund stehen Honorarempfänger nicht in einer abhängigen Beschäftigung. Damit ist ein Honorar kein regelmäßiges Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Das bedeutet, dass du nicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig bist.
In manchen Fällen ist dies allerdings nicht sehr einfach abzugrenzen. Es besteht daher die Möglichkeit, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens den zutreffenden Status durch den Rentenversicherungsträger feststellen zu lassen.
Welche Besonderheiten gelten für die Rentenversicherung?
Grundsätzlich ist ein Honorarempfänger nicht rentenversicherungspflichtig. Es gibt allerdings für bestimmte Angehörige von freien Berufen wie Lehrer, Entbindungshelfer, Künstler und Publizisten sowie selbständig Tätige gewisse Ausnahmen.
Welche Künstlersozialabgaben können anfallen?
Wenn Unternehmen an freiberufliche Künstler und Publizisten Aufträge erteilen, haben sie gegenüber der Künstlersozialkasse eine Melde – und Abgabenpflicht. Die Ausgaben der Kasse werden dann mit diesen Einnahmen finanziert und gleichzeitig werden Künstler von Beiträgen entlastet.
Besteht eine Beitragspflicht für die freiwillige Krankenversicherung?
Die Honorare gelten als beitragspflichtiges Einkommen, wenn der Empfänger der Honorare in der gesetzlichen Krankenversicherung ein freiwilliges Mitglied ist. Demnach werden diese bei der Bemessung des Beitrags berücksichtigt.
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