Hinterbliebenenpauschbetrag

Im Leben gibt es viele Situationen, die einen emotional sehr mitnehmen. Der Verlust eines Menschen ist eine dieser Situationen. Für Hinterbliebene ist dieser meistens nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung. Bei der Lebensplanung rechnet man meistens nicht damit, die andere Person frühzeitig zu verlieren. Der Hinterbliebenenpauschbetrag dient dir als Erleichterung in dieser Situation. Wir erklären dir, was du dabei beachten solltest!

 

Wozu dient der Hinterbliebenenpauschbetrag?

Bei einem gemeinsamen Lebensplan werden in vielen Fällen gemeinsam Kredite aufgenommen und die Finanzen verwaltet. Ratenzahlungen fallen jedoch auch bei einem Todesfall an, selbst wenn die finanzielle Situation sich verändert hat. Das Halten des Lebensstandards ist aus diesem Grund sehr problematisch, zumal weil eine Hinterbliebenenrente oft nicht ausreicht. Damit der Hinterbliebene eine Unterstützung in dieser schweren Situation erhält, wird ihm ein Hinterbliebenenpauschbetrag genehmigt.

 

Was ist der Hinterbliebenenpauschbetrag?

Wie bereits erwähnt, dient der Hinterbliebenenpauschbetrag zur Unterstützung der Hinterbliebenen und wird im Einkommensteuergesetz unter dem Paragrafen 33b Absatz 4 geregelt. Dieser Pauschbetrag liegt bei jährlich 370 EUR. Der Freibetrag kann jedoch nur einmal genutzt werden, auch wenn es einen zweiten Todesfall in dem Kalenderjahr gab. Zudem kannst du den Hinterbliebenenpauschbetrag nur in dem Kalenderjahr nutzen, in dem der Todesfall war. Irrelevant ist, wann sich der Todesfall tatsächlich ereignete, da er nicht anteilig gekürzt wird. Bei mehreren Hinterbliebenen kann der Pauschbetrag von jedem Hinterbliebenen genutzt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um den Hinterbliebenenpauschbetrag nutzen zu können, musst du laufende Hinterbliebenenbezüge erhalten. Diese musst du für mindestens einen Monat bewilligt bekommen. Typische Hinterbliebenenbezüge sind die Witwen und Waisenrenten. Zu diesen Bezügen werden neben ruhenden Ansprüchen auch eine Einmalzahlung gezählt. Zu beachten ist, dass du diese Bezüge nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst. Hierfür müssen bestimmte gesetzlichen Vorschriften erfüllt sein. So müssen diese Bezüge auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes, einer gesetzlichen Unfallversicherung, einer beamtlichen Vorschrift oder der Vorschrift des Bundesentschädigungsgesetzes ermöglicht sein.

Diese Bezüge musst du jedoch dem Finanzamt nachweisen.

 

Wie erhältst du den Hinterbliebenenpauschbetrag?

Grundsätzlich wird dieser Pauschbetrag nicht automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Folglich musst du ihn in deine Steuererklärung aufnehmen. Der Betrag muss in der Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen aufgenommen werden, denn das Einkommensteuergesetz geht davon aus, dass Hinterbliebene auch außergewöhnlichen Belastungen haben. Erst diese Eintragung führt zur tatsächlichen Steuererleichterung, da das zu versteuernde Einkommen durch die außergewöhnliche Belastung verringert wird.

 

Kannst du den Pauschbetrag übertragen?

Wir haben bereits erwähnt, dass es in der Regel nicht möglich ist, zweimal in einem Kalenderjahr den Hinterbliebenenpauschbetrag zu nutzen. Es ist jedoch trotzdem in manchen Fällen möglich, für eine Person mehrfach den Hinterbliebenenpauschbetrag anzuwenden. Das ist dann der Fall, wenn du ein Kind hast, welches ebenfalls Anspruch auf diesen Pauschbetrag hat. Dieser Pauschbetrag kann auf dich übertragen werden, wenn du auch Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beziehst. Hierfür musst du jedoch zunächst einen Antrag stellen.

 

 

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