Härteausgleich

Was ist ein Härteausgleich?

Härteausgleich ist eine Steuerermäßigung, die nur in bestimmten Fällen gewährt wird. Wenn du neben deinem regulär zu versteuerndem Arbeitslohn aus deiner Haupttätigkeit noch weitere Nebeneinkünfte hast, müsstest du diese ebenfalls versteuern. Der Härteausgleich regelt ob und wenn ja in welcher Höhe dein Nebeneinkommen versteuert wird.

Der Härteausgleich ist nur dann durchzuführen, wenn die Summe der nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einnahmen den Betrag in Höhe von 410 EUR nicht übersteigt.

  • Nebeneinkünfte bis 410 EUR sind steuerfrei
  • Nebeneinkünfte zwischen 410 EUR und 820 EUR werden graduell reduziert versteuert
  • Nebeneinkünfte über 820 EUR werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert

Übersteigen deine Nebeneinkünfte die Freigrenze und liegen demzufolge zwischen 410 EUR und 820 EUR, sinkt der absetzbare Betrag folgendermaßen:

 

Härteausgleich

 

Bei welchen Einkünften lässt sich der Härteausgleich anwenden?

  • Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung
  • Renten mit Ertragsanteil, Einkünfte aus gesetzlichen oder betrieblichen Renten oder Pensionen
  • Ausländische Arbeitseinkünfte bei Grenzgängern
  • Sonstige Bezüge, von denen im Veranlagungsjahr keine Lohnsteuer entnommen wurde

Der Härteausgleich ist nicht auf Lohnersatzleistungen anwendbar. Außerdem kannst du leider auch bei Kapitaleinkünften, für die die Abgeltungsteuer fällig ist, den Härteausgleich nicht in Anspruch nehmen.

 

Altersentlastungsbetrag und Härteausgleich

Bist du 65 oder älter? Dann wird dir der sogenannte Altersentlastungsbetrag als Steuerfreibetrag gestattet. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig davon, in welchem Jahr du als Steuerpflichtige*r das 64. Lebensjahr erreicht hast. Für die Bemessungsgrundlage gilt der Bruttolohn plus andere Einkünfte wie Leibrenten oder Pensionen. Die Freigrenze muss in dem Fall um den Altersentlastungsbetrag gemindert werden. Das macht der Fiskus, um die doppelte Entlastung zu verhindern. Zumindest bei den Fällen, wo der Altersentlastungsbetrag 40 Prozent des Arbeitslohns übersteigt.

 

Wann gilt der Härteausgleich nicht?

Du als Steuerpflichtige*r konntest für die Einkünfte, die du aus Kapitalanlagen erwirtschaftet hast, den Härteausgleich in Anspruch nehmen. Leider ist es seit 2014 nicht mehr möglich, da Erträge aus Kapitalanlagen durch die pauschal erhobene Abgeltungssteuer steuerlich behandelt werden.

 

 

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