Vor allem in der kalten Jahreszeit sind Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheiten sehr häufig. Dabei bleiben einige Aufgaben meistens auf der Strecke und es kommt zu Verzögerungen in vielen Betrieben. Es wird immer deutlicher, wie wichtig die körperliche und geistige Gesundheit nicht nur für einzelne Individuen, sondern auch Betriebe und der Wirtschaft ist. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben aus diesem Grund erkannt, wie wichtig einige gesundheitsfördernde Maßnahmen sind. Dabei kann der Arbeitgeber helfen. Wir klären auf.
Was sind gesundheitsfördernde Maßnahmen?
Arbeitest du in einem Unternehmen, kann dir dein Arbeitgeber Zuschüsse für gesundheitsfördernde Maßnahmen bezahlen. Alternativ kann er auch diese Leistungen selbst erbringen. Auch steuerlich ist das ein Vorteil für Arbeitnehmer. Der Freibetrag in Höhe von 600 EUR jährlich bleibt steuerfrei.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Steuerbefreiung?
Damit der Zuschuss für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerfrei bleiben kann, muss dieser zusätzlich zu deinem regulären Arbeitslohn geleistet werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass diese Leistung nicht auf deinen Arbeitslohn angerechnet werden kann. Eine Entgeltumwandlung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Welche Angebote werden gefördert?
Damit die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei bleibt, muss es sich um ein Angebot handeln, welches im Paragrafen 3 Nummer 34 EStG festgelegt wurde. Eines dieser Angebote sind die Präventionskurse. Es handelt sich dabei um Leistungsangebote, die der verhaltensbezogenen Prävention dienen. Diese müssen entweder von der zentralen Prüfstelle Prävention oder der Krankenkasse zertifiziert sein.
Andernfalls können auch nicht zertifizierte verhaltensbezogene Maßnahmen gefördert werden. Dafür muss jedoch ein Zusammenhang zu einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess bestehen. Dieser Prozess muss den Leitfaden Prävention entsprechen.
Wie funktioniert der Freibetrag?
Da es sich um eine Leistung handelt, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet, kann er die Gebühren für ein solches Kursangebot vollständig übernehmen oder bezuschussen. Dabei ist es irrelevant, ob der Kurs innerbetrieblich oder außerhalb des eigenen Betriebs stattfindet. Der Freibetrag von 600 EUR im Jahr ist sowohl beitragsfrei als auch steuerfrei. Da es sich um einen Freibetrag und keine Freigrenze handelt, bleibt dieser Betrag immer steuerfrei, auch wenn er überschritten wird. Das heißt, dass sobald die Kosten den Betrag von 600 EUR übersteigen, lediglich die zusätzlichen Kosten versteuert werden müssen.
Wozu sollen gesundheitsfördernde Maßnahmen dienen?
Wie es der Name schon sagt, soll durch die Gesundheitsförderung die Gesundheit der Arbeitnehmer gefördert werden. Gleichzeitig dient sie auch zum Aufbau und Stärkung der gesundheitsförderlichen Strukturen innerhalb des Betriebs. Dabei soll der Arbeits- und Lebensstil gesundheitsförderlich unterstützt werden. Vor allem Angebote der Stressbewältigung sowie Ernährung und Suchtprävention sollen dabei helfen.
Was muss beachtet werden?
Im Lohnkonto müssen eine Teilnahmebestätigung und eine Erklärung beigelegt werden. Sollte eine Krankenkasse die Gesundheitsförderung unterstützt haben, kann diese Bescheinigung der Krankenkasse stattdessen beigefügt werden.
Welche Angebote sind ausgeschlossen?
Nicht jede gesundheitsfördernde Maßnahme ist steuerbegünstigt. So kannst du beispielsweise nicht den Mitgliedsbeitrag eines Fitnessstudios gefördert bekommen. Dasselbe gilt auch für Trainingsprogramme, Massagen, Screening sowie physiotherapeutische Behandlungen. Informiere dich vorab, welche Angebote konkret bezuschusst werden können.
Welche Maßnahmen sind komplett steuerbefreit?
Es gibt Maßnahmen, die von einem Arbeitgeber gewährleistet werden und aus eigenbetrieblichem Interesse geleistet werden. Dabei sind diese kein Arbeitslohn und sind steuerbefreit. Demnach ist es kein geldwerter Vorteil. Handelt es sich beispielsweise um eine Leistung, welche die Arbeitsbedingungen verbessern soll oder die Arbeitsplatzausstattung sowie die Beratung bezüglich der Gesundheit der Arbeitnehmer, gilt eine Steuerbefreiung.