Mit der Flexi-Rente soll dir ein selbstbestimmter Eintritt in die Rente ermöglicht werden. Mit anderen Worten hast du als Erwerbstätige*r mehr Gestaltungsfreiheit beim Wandel vom Job in die Rente. Du kannst dich für einen früheren Renteneintritt oder eine Teilzeitbeschäftigung entscheiden.
Welche Ziele sollen mit der Flexi-Rente erreicht werden?
Die Regierung will folgende Ziele erreichen:
- Den Übergang von Arbeit zum Ruhestand flexibler und fließender zu gestalten
- Längeres Arbeiten möglich machen
- Längeres Arbeiten belohnen
Wie viel darf ein Rentner dazuverdienen?
Hast du früher eine vorgezogene Rente bezogen und mehr als 450 EUR im Monat plus zwei Mal pro Jahr weitere 450 EUR verdient, so bekamst du deine Rente als Teilrente ausgezahlt. Diese wurde in Form einer Eindrittel-, einer halben oder einer Zweidrittel-Rente ausgezahlt. Die Rentenstufe wurde individuell nach deinen Hinzuverdiensten ausgerechnet. Sollte dein Verdienst die Grenze nur um 1 Cent überschreiten, so konnte nur die nächstniedrige Stufe bezogen werden. Deine Rente konnte sogar auf null gekürzt werden.
Mit der Flexi-Rente sind die festen Grenzen weggefallen. Seit 2017 gilt: Wird bei einer vorgezogenen Rente eine Grenze von 6.300 EUR pro Jahr überstiegen, so werden 40 Prozent des Betrags, das darüber liegt, von der Rente abgezogen. Die Teilrente wurde dadurch stufenlos und individuell anpassbar. Beachte aber: Solltest du mit Teilrente und Hinzuverdienst über deinen individuellen Hinzuverdienstdeckel liegen, musst du den übersteigenden Betrag voll auf die Rente übertragen lassen. Dein Hinzuverdienstdeckel wird deinem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre gleichgesetzt.
Kannst du mehr einzahlen und früher in die Rente gehen?
Solltest du dich als Arbeitnehmer*in entscheiden, früher in die Rente zu gehen, so solltest du mit Abzügen von deinem Rentenanspruch rechnen. Für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, wird dein Rentenanspruch um 0,3 Prozent kleiner.
Diese Abschläge kannst du allerdings durch höhere Einzahlungen ausgleichen. Als Arbeitnehmer*in kannst du bereits ab 50 Jahren die Ausgleichszahlungen tätigen, um Abzüge auszugleichen.
Kannst du deine Rente erhöhen?
Solltest du neben dem Bezug einer Vollrente weiterhin arbeiten, so bist du seit 2017 für deinen Hinzuverdienst weiterhin versicherungspflichtig. Die dadurch erzielte höhere Rente bekommst du mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
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