Die Familienkasse (oft Kindergeldkasse genannt) ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde. Die Behörde ist dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) unterstellt und beschäftigt sich mit der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes und Kinderzuschlages gemäß des Bundeskindergeldgesetzes. Die Verwaltung der Kindergeldkasse obliegt der Bundesagentur für Arbeit.
Zuständigkeit der Familienkasse
- Kindergeld: Die Familienkassen sind nach Einkommensteuergesetz und nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständig. Sie beschäftigen sich mit der Durchführung des Familienleistungsausgleichs und sind in der Regel an die fachlichen Weisungen des Bundeszentralamts für Steuern oder des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gebunden. Anspruch auf die Leistungen haben alle Erziehungsberechtigten bzw. alle Eltern mit uneingeschränkter Steuerpflicht bzw. dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Diese dürfen nicht bei der Arbeit bei Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig sein oder im öffentlichen Dienst arbeiten.
- Kinderzuschlag: Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind auch für die Berechnung und Auszahlung des Kinderzuschlags zuständig. Den Kinderzuschlag können Erziehungsberechtigte bzw. Eltern beantragen, sofern die Kinder im selben Haushalt leben, keine 25 Jahre alt und noch nicht verheiratet sind. Der Kinderzuschlag unterliegt unter anderem einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze.
Antrag auf Kindergeld
Wenn du Kindergeldansprüche hast, müsstest du diese erst bei der zuständigen Familienkasse schriftlich geltend machen. Im Sinne des Gesetzes handelt es sich dabei um eine Sozialleistung.
Hast du deinen Antrag auf Kindergeld gestellt, so prüft die Familienkasse zunächst, ob ein Anspruch besteht. Sollte der Antrag genehmigt werden, erhältst du als Kindergeldberechtigte*r monatliche Auszahlungen.
Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag und die Auszahlungen der Leistungen übernimmt für dich die zuständige Familienkasse deines Bundeslandes.
Kindergeld/Kinderzuschlag und Steuern
Die Absetzbarkeit bzw. die Freibetragsgrenze ist in der Anlage Kind für sich als für einen einkommensteuerpflichtigen Elternteil steuerlich geregelt.
Familienkassen
In der Regel ist die Familienkasse des Bundes bei der Bundesagentur für Arbeit für die Kindergeld- und Kinderzuschlagansprüche verantwortlich. Bist du im Bereich des öffentlichen Dienstes oder öffentlichen Rechtes tätig, so musst du dich bei Anspruch auf Zahlungen an separate Kindergeldkassen wenden.
Ab 2022 soll die Zuständigkeit jedoch vereinheitlich werden.
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