Erziehungsfreibetrag

Als Eltern ist es die primäre Aufgabe, das Kind zu erziehen. Bis zur Volljährigkeit und auch darüber hinaus brauchen viele Kinder umfangreiche Unterstützung im Alltag. Aus diesem Grund stehen Eltern der Erziehungsfreibetrag oder auch Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zur Verfügung. Was das ist erklären, wir dir hier!

 

Was ist der Erziehungsfreibetrag?

Den Erziehungsfreibetrag bekommen alle Eltern in Deutschland neben den Leistungen des Familienleistungsausgleichs. Das bedeutet, dass du den Erziehungsfreibetrag seit 2002 neben dem Kindergeld und Kinderfreibetrag anwenden kannst. Die gesetzlichen Grundlagen findest du im Paragrafen 32 Absatz 6 Satz 1 EStG. Bevor der einheitliche Freibetrag 2002 eingeführt wurde, gab es den Betreuungsfreibetrag. Die Höhe des Erziehungsfreibetrags bleibt auch im Laufe des Kindesalters gleich. Der Grund dafür ist, dass bei kleinen Kindern ein hoher Betreuungsaufwand vorliegt, der dann mit dem Alter zum Erziehungsaufwand und später zum Ausbildungsaufwand wird.

 

Musst du Nachweise vorlegen?

Du musst für den Erziehungsfreibetrag keine Nachweise aufbereiten. Auch ohne Belege ist der Freibetrag steuermindernd bei Eltern.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Um den Erziehungsfreibetrag zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfüllst du diese Voraussetzungen in bestimmten Monaten nicht, so kannst du den Freibetrag für diese Monate nicht erhalten.

Das Kind wird berücksichtigt, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und noch keine Berufsausbildung oder Erststudium absolviert hat.

Sollte dies jedoch trotzdem der Fall sein, so kann das Kind berücksichtigt werden, wenn es noch nicht 25 Jahre alt ist, keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und eine der folgenden Situationen zutrifft:

  • Dein Kind sich in der Übergangszeit von maximal vier Monaten Dabei ist gemeint, dass sich das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Alternativ kann sich das Kind auch zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und dem Ausbildungsabschnitt befinden.
  • Wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird.
  • Wenn dein Kind aufgrund mangelnden Ausbildungsplätzen keine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen kann.
  • Wenn das Kind ein freiwilliges soziales Jahr macht
  • Wenn dein Kind ein freiwilliges ökologisches Jahr macht (i.S.d. Jugendfreiwilligendienstgesetzes)

Das Kind kann zwar keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, grundsätzlich ist allerdings eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden möglich. Auch ein Ausbildungsdienstverhältnis und ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis kann eingegangen werden.

 

Wie hoch ist der Erziehungsfreibetrag?

Der vollständige Erziehungsfreibetrag liegt seit 2021 bei 244 EUR im Monat. Bekommst du diesen Freibetrag das gesamte Jahr über, so liegt er bei bis zu 2.928 EUR. Pro Kind bekommst du einmalig den vollen Freibetrag. Da das Halbteilungsprinzip gilt, teilen sich die Eltern diesen Betrag. Das ist vor allem dann relevant, wenn die Eltern eine getrennte Veranlagung gewählt haben. Damit stehen sowohl der Mutter als auch dem Vater jeweils der halbe Freibetrag von 122 EUR im Monat beziehungsweise 1.464 EUR im Jahr zu.

Zusätzlich hast du auch Anspruch auf den Kinderfreibetrag.

 

Erziehungsfreibetrag

 

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