Erbschaft

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer eine tragische Angelegenheit. Als Angehöriger musst du dich um einiges kümmern. Eine Beerdigung ist zu planen, doch auch andere meist kleinere To Dos sind zu beachten. Während all der Zeit stellt sich oft die Frage, wie es weitergehen soll. Auch die Erbschaft muss zunächst betrachtet werden. Wir erklären dir hier, was eine Erbschaft ist.

 

Was ist die Erbschaft?

Im Paragrafen 1922 Absatz 1 des BGB wird die Erbschaft genauer definiert. Die Erbschaft ist das Vermögen eines sogenannten Erblassers. Damit ist die verstorbene Person gemeint. Doch das ist nicht das Einzige, was im BGB über eine Erbschaft geschrieben steht. Hier wird beschrieben, dass bei dem Tod einer Person die Erben das gesamte Vermögen und somit die Erbschaft erhalten.

 

Können Schulden vererbt werden?

Die Erbschaft bezeichnet also das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.

Da stellt sich logischerweise die Frage, ob auch Verbindlichkeiten zu diesen Vermögen gezählt werden. Für dich ist das relevant, wenn im Erbfall ebenfalls Schulden an Erben übergehen werden können.

Dieser Fall wird ebenfalls genauer erläutert. Logischerweise verfallen Schulden nicht, wenn jemand stirbt. Schuldet dir jemand Geld, so möchtest du natürlich auch, dass dir das Geld zurückgegeben wird. Demnach haften Erben auch für die Schulden eines Erblassers. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass persönliche, aber auch dingliche Vermögensrechte neben Verbindlichkeiten zur Erbschaft zählen.

 

Was ist das Gesamtrechtsnachfolgeprinzip?

Die Erbschaft samt Verbindlichkeiten und Vermögen werden den Erben im ungeteilten Ganzen übergeben. Dieses Prinzip nennt man auch Universalsukzession oder Gesamtrechtsnachfolge.

Hier kommt das Testament ins Spiel. Möchtest du dafür sorgen, dass in Falle deines Todes bestimmte Vermögenswerte an einzelne Personen übergeben werden, so kannst du das in einem Testament festlegen. Alternativ nennt man das Testament auch Erbvertrag oder Vermächtnis.

Neben der Gesamtrechtsnachfolge gibt es auch sie Sondererbfolge. Hier handelt es sich um eine Ausnahme des Grundsatzes. Bei der Unternehmensnachfolge ist dieses Prinzip besonders wichtig. So kann ein Anteil an einem Hof beispielsweise zur Erbschaft gezählt werden. Unabhängig der restlichen Erbschaft wird dieser Vermögenswert dann besonders geregelt.

 

Wird die Erbschaft versteuert?

Bist du Erbe, so musst du die Erbschaft auch versteuern. Wie hoch die Steuer anfällt, ist abhängig von der Höhe des Vermögens. Auch der Verwandtschaftsgrad ist für diese Berechnung entscheidend. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der Erbschaftsteuer drei Steuerklassen.

 

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Bei sehr nahen Angehörigen sollte die steuerliche Belastung nicht zu hoch sein. Je nach Verwandtschaftsgrad wird die Erbschaftsteuer berechnet. Als Ehepartner und eingetragener Lebenspartner kannst du von einem hohen Steuerfreibetrag profitieren. So kannst du bis zu 500.000 EUR steuerfrei erhalten. Bei Kindern und Enkeln des Verstorbenen liegt der Freibetrag bei 400.000 EUR. Für Enkel gilt dies allerdings nur, wenn die Kinder des Verstorbenen bereits zuvor verstorben sind, ansonsten liegt der Freibetrag bei 200.000 EUR. Eltern und Urenkel haben einen Freibetrag von 100.000 EUR. Andere Erben haben einen Freibetrag von 20.000 EUR.

Liegt die Erbschaft über diesem Freibetrag, so muss dieser Betrag dann versteuert werden. Der Freibetrag bleibt allerdings immer steuerfrei.

 

Was ist die Steuerklasse I?

Als Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder des Erblassers bist du in der Steuerklasse I. Auch andere enge Verwandte gehören in diese Steuerklasse. Hier liegt der Steuersatz zwischen 7 und 30 Prozent.

 

Was ist die Steuerklasse II?

Die zweitgünstigsten Steuersätze gibt es in der Steuerklasse II. Hier sind entfernte Verwandte zugeordnet. Neben Geschwisterkinder, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefeltern und Schwiegerkinder sind auch geschiedene Ehegatten der Steuerklasse II zugeordnet. Die Steuersätze liegen zwischen 15 und 43 Prozent.

 

Was ist die Steuerklasse III?

Alle Erben, die nicht den anderen beiden Steuerklassen zugeordnet werden, sind in der Steuerklasse III. Hier gibt es die höchsten Steuersätze zwischen 30 und 50 Prozent.

 

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