Das Steuerrecht hält einige Fachbegriffe bereit. Begriffe, die teilweise sehr kompliziert und schwer zu verstehen sind. Du hast bestimmt schon einmal den Begriff Einkünfteerzielungsabsicht gehört. Das wird meistens mit Gewinnen und Verlusten assoziiert und damit diese zu versteuern und abzusetzen. Doch was die Einkünfteerzielungsabsicht tatsächlich bedeutet, erfährst du hier.
Was ist die Einkünfteerzielungsabsicht?
Du hast bestimmt schon einmal etwas davon gehört, dass die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden muss. Bevor du allerdings verstehen kannst, was die Einkünfteerzielungsabsicht bedeutet, musst du wissen, dass es sieben Einkunftsarten gibt. Diese sieben Einkunftsarten werden unterteilt in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte.
Zu den Gewinneinkünfte werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gezählt. Hier wird von einer Gewinnerzielungsabsicht gesprochen.
Demzufolge gehören Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte zu den Überschusseinkunftsarten. Bei diesen Einkunftsarten besteht eine Überschusserzielungsabsicht.
Die Einkünfteerzielungsabsicht entscheidet über die Besteuerung deiner Einkünfte. Das bedeutet, dass nur wenn du eine Einkünfteerzielungsabsicht hast, deine sowohl negativen als auch positiven Einkünfte besteuert werden können. So musst du die Absicht haben, für einen längeren Zeitraum einen Gewinn oder Überschuss zu erzielen.
Was bedeutet die Einkünfteerzielungsabsicht für dich?
Die Frage, die du dir vermutlich stellst, ist die, wozu du prüfen musst, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Zum einen kannst du nur deine Einkünfte besteuern, wenn du auch die Absicht hast, diese zu erzielen. Doch warum solltest du wollen, dass du deine Einkünfte besteuerst? Die Antwort ist ganz einfach. Nur wenn du deine Einkünfte besteuerst, kannst du auch deine Verluste geltend machen. Du solltest allerdings aufpassen, denn die Einkünfteerzielungsabsicht ist hier die Voraussetzung für diese Steuerpflicht und damit die Voraussetzung, diese Verluste abzusetzen.
Wann ist die Gewinnerzielungsabsicht von Bedeutung?
Vor allem bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist es meistens sehr schwer zu unterscheiden, ob es sich um Liebhaberei handelt oder ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Bei Mietobjekten, die dauerhaft vermietet werden und du damit Einkünfte erzielst, lässt sich eine Einkünfteerzielungsabsicht leicht erkennen. In der Realität kommt es allerdings auch vor, dass diese Objekte auch einmal leer stehen. Werbungskosten fallen trotzdem an, doch hier ist es nicht so einfach von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Du solltest in diesem Fall nachweisen können, dass du die Absicht hast, mit diesem Objekt Einkünfte zu erzielen. Mögliche Nachweise können beispielsweise die Beauftragung von Maklern sein.
Nicht nur bei Einkünften von Vermietung und Verpachtung stellt sich die Frage, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Bei einer Liebhaberei kannst du weder deine Kosten absetzen noch deine Einkünfte besteuern.
Für dich ist es auch von großer Bedeutung eine Einkünfteerzielungsabsicht zu haben, wenn du dein Hobby zum Beruf und dich damit selbständig machen möchtest. Meistens entstehen bei Beginn der Selbständigkeit höhere Verluste. Sollte das Finanzamt allerdings die Einkunftserzielungsabsicht nicht anerkennen, kannst du deine Verluste nicht absetzen.
Grundsätzlich musst du als Steuerpflichtiger deine Einkunftserzielungsabsicht beweisen können. Hierfür gibt es durchaus auch einige Fälle, die auch vor Gericht gelandet sind.
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