Was ist „Ein-Prozent-Regelung“?
Das ist eine einkommensteuerliche Regelung, um die Kosten für die Kosten deiner privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges bzw. Pkw´s zu schätzen. Die „Ein-Prozent-Regelung“ wird manchmal auch Listenpreismethode genannt. Diese Regelung gilt in gleicher Weise sowohl für die Unternehmer*innen als auch für die Arbeitnehmer*innen.
Im Grunde genommen geht das Finanzamt davon aus, dass du als Selbstständige*r deinen Dienstwagen auch privat nutzt. Dieser Privatanteil muss versteuert werden. Um dies möglich zu machen, kann man zwei Möglichkeiten für die Berechnung nutzen:
- Ein-Prozent-Regelung
- Führen eines Fahrtenbuchs
Wie funktioniert die „Ein-Prozent-Regelung“?
Laut dieser Regelung wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Durch diesen geldwerten Vorteil erhöht sich dein Bruttogehalt und durch die Steuerprogression demzufolge dein Steuersatz. Mit anderen Worten wird im Monat mehr Lohnsteuer abgeführt, was selbstverständlich zu weniger Nettogehalt führt.
Wonach bestimmt sich die Höhe des geldwerten Vorteils?
Die Höhe deines geldwerten Vorteils wird danach bestimmt, für welche Fahrten dir das Fahrzeug überlassen wird.
- Für Fahrten zwischen deiner Arbeitsstätte und der Wohnung: Hier werden für jeden Entfernungskilometer 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs angesetzt.
- Für Privatfahrten: Der geldwerte Vorteil wird mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises des dir überlassenen Fahrzeugs angesetzt.
- Für Fahrten bei einer doppelten Haushaltsführung: Für jeden Entfernungskilometer zwischen deinem Wohnort und deinem Beschäftigungsort werden 0,02 Prozent des inländischen Listenpreises angesetzt.
Gibt es Ausnahmen? Was solltest du beachten?
Fährst du weniger als 15 Tage pro Monat mit deinem Dienstwagen zur Arbeit, so müsstest du nur 0,002 Prozent pro Kilometer rechnen. Deine tatsächlichen Arbeitstage müsstest du jedoch dem Finanzamt nachweisen können.
Je kürzer dein Weg zur Arbeit und je weniger dein Firmenwagen neu kostet, umso geringer fallen die Steuern für dich am Ende aus. Falls du einen Gebrauchtwagen bekommst, werden die ein Prozent immer auf den Neuwagen-Listenpreis des Pkw´s berechnet.
Die „Ein-Prozent-Regelung“ ist einfacher und zeitsparender, kann jedoch in manchen Fällen mehr Geld als die aufwendige Führung eines Fahrtenbuchs kosten.
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