Das Motto in jedem Jahr bezüglich der Einkommensteuer ist jeden Beleg aufzubewahren, um so viel absetzen zu können wie möglich. Viele Steuerzahler*innen denken zunächst an ihre Werbekosten, die abzugsfähig sind. Doch auch Betriebsausgaben können geltend gemacht werden. Wie der Betriebsausgabenabzug funktioniert, erklären wir dir hier.
Was ist der Betriebsausgabenabzug?
Zunächst solltest du wissen, was Betriebsausgaben sind. Hierzu zählen Aufwendungen, die durch deinen Betrieb ausgelöst wurden. Um diese Kosten tatsächlich absetzen zu können, müssen sie einen Zusammenhang zu deinem Geschäft haben. Durch eine Trennung der berufsbedingten und der privaten Ausgaben können die Betriebsausgaben abgesetzt werden. Somit kannst du durch den Betriebsausgabenabzug deine Betriebsausgaben geltend machen. Durch das Angeben deiner Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung mindern diese Ausgaben deine Einkünfte und somit dein zu versteuerndes Einkommen.
Wie musst du deine Betriebsausgaben belegen?
Bei der Erstellung von Rechnungen kommen einige Probleme auf. So kannst du beispielsweise deine Rechnungen auf einen anderen Namen adressiert und trotzdem selbst die Kosten getragen haben. Wie kannst du dann deine Ausgaben belegen? Du kannst auch mit fremdadressierten Rechnungen deinen Betriebsausgabenabzug durchführen. Hierfür musst du deine Zahlung nachweisen. Ein Kontoauszug beispielsweise genügt vollkommen. Außerdem musst du beweisen, dass du die Leistung auch erhalten hast. In diesem Fall kannst du jedoch keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da hierfür die Rechnung an dich adressiert werden muss. Solltest du an dich adressierte Belege für deine Betriebsausgaben erhalten, so musst du nichts weiter beachten. Diese Quittungen genügen als Nachweis.
Ist ein Betriebsausgabenabzug möglich, wenn du keine Quittung vorlegen kannst?
Es kommt vor, dass du für bestimmte Ausgaben keine Belege erhältst. In diesem Fall kannst du auch Eigenbelege erstellen und diese geltend machen. Hierfür solltest du allerdings zunächst wissen, wie du einen solchen Eigenbeleg erstellst. Grundsätzlich gibt es keine bestimmte Formvorschrift, einige Angaben müssen jedoch aufgenommen werden.
So solltest du die Bezeichnung und die Anzahl deiner erworbenen Ware beziehungsweise der Dienstleistung benennen. Auch der Name und die Anschrift des Dienstleistenden beziehungsweise des Lieferanten sind von Bedeutung. Neben dem Rechnungsbetrag solltest du auch den Termin der Leistung oder Lieferung im Eigenbeleg berücksichtigen. Durch deine Unterschrift bestätigst du die Richtigkeit und kannst den Eigenbeleg als Nachweis verwenden. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass du keine tatsächliche Quittung erhalten hast. Zudem sollte der Eigenbeleg nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
Was kannst du alles als Betriebsausgabe geltend machen?
Wie bereits erwähnt, kannst du Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Hierfür muss ein Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Betrieb bestehen. Typische Betriebsausgaben sind:
- Abschreibungen
- Finanzierungskosten
- Umzugskosten
- Betriebssteuern
- Anwaltskosten
- Geschäftsreisen
- Fortbildungskosten
- Werbeaufwendungen
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