Ausbildungsfreibetrag

Als Elternteil willst du dein Kind in jeder Situation unterstützen. Finanziell gesehen kann das sehr schnell teuer werden. Bis das Kind volljährig ist, hast du viele Möglichkeiten, die dich finanziell entlasten können. Doch was passiert, wenn dein volljähriges Kind eine Ausbildung beginnt und weiterhin finanzielle Unterstützung benötigt? In diesem Fall kann dir der Ausbildungsfreibetrag behilflich sein! Wir erklären es dir!

 

Was ist der Ausbildungsfreibetrag?

Wie üblich ist der Freibetrag ein Betrag, der für dich steuerfrei bleibt. Durch diesen Freibetrag soll dir der Mehrbedarf gedeckt werden, der ausbildungsbedingt durch die auswärtige Unterbringung deines Kindes entsteht. Wenn die Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag erfüllt sind, kannst du den Freibetrag unabhängig der tatsächlichen Kosten nutzen. Solltest du jedoch höhere Kosten haben, kannst du diese nicht steuerlich absetzen.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Um diesem Betrag allerdings nutzen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, kann davon ausgegangen werden, dass du Aufwendungen für die Ausbildung deines Kindes hast. Wenn dein Kind auswärtig untergebracht ist, allerdings noch minderjährig ist, steht dir der Ausbildungsfreibetrag nicht zu.

Solltest du nicht berechtigt sein Kindergeld zu erhalten, so kannst du die anfallenden Ausbildungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

 

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?

Solltest du alle Voraussetzungen erfüllt haben und den Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, so kannst du den Freibetrag in Höhe von jährlich 924 EUR nutzen. Monatlich wären das 77 EUR. Du kannst den Freibetrag allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies nur teilweise im Jahr gegeben, so kannst du nicht den vollständigen Freibetrag nutzen. Der dir zustehende Freibetrag wird dann um die Monate gekürzt, in denen du die Voraussetzungen nicht erfüllst.

 

Was ist mit einer auswärtigen Unterbringung gemeint?

Unter auswärtiger Unterbringung ist gemeint, dass dein Kind nicht in deinem elterlichen Haushalt untergebracht ist. Außerdem ist von einer auswärtigen Unterbringung die Rede, wenn dein Kind hauswirtschaftlich und räumlich ausgegliedert ist. Somit wohnt dein Kind für eine gewisse Dauer nicht bei dir. Wichtig ist, dass dein Kind bezüglich des Einkaufs sowie der Verpflegung eigenständig ist. Natürlich ist dein Kind nicht auswärtig untergebracht, wenn bei einer Trennung das Kind in dem Haushalt des anderen Elternteils lebt. Sollte das Kind jedoch in deiner Eigentumswohnung eigenständig leben, gilt dies auch als auswärtige Unterbringung. Der Grund für eine auswärtige Unterbringung ist bei dieser Betrachtung nicht maßgeblich.

 

Was bedeutet der Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder?

Eine Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist der Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss es sich nicht um dein eigenes Kind handeln. Auch Großeltern oder Stiefeltern können diese Voraussetzungen erfüllen. Wenn du nur das halbe Kindergeld oder einen halben Kinderfreibetrag erhältst, steht dir auch nur der halbe Ausbildungsfreibetrag zu.

 

Welche Aufwendungen müssen dir für die Berufsausbildung entstehen?

Grundsätzlich musst du ausbildungsbedingte Aufwendungen haben, um den Ausbildungsfreibetrag anwenden zu können. Es spielt keine Rolle, wie hoch deine tatsächlichen Kosten sind. Du musst lediglich in der Anlage Kind aufführen, wie lange dein volljähriges Kind auswärtig untergebracht war. Du musst die Mehraufwendungen nachweisen, wenn dein Kind bei nahen Angehörigen untergebracht ist.

 

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