Arbeitslosengeld

Solltest du deine Arbeitsstelle verlieren, so erhältst du in der Regel Arbeitslosengeld, um wieder auf die Beine zu kommen. Dieses Geld soll für die Zeit der Arbeitslosigkeit als Übergangslösung dienen. Doch wann hast du eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld und musst du das versteuern? Keine Sorge, wir klären dich auf!

 

Was ist das Arbeitslosengeld?

An sich ist das Arbeitslosengeld das Geld, welches du erhalten kannst, wenn du deine Arbeitsstelle verloren hast. Dieses Geld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Demnach hängt die Höhe und generell der Anspruch auf Arbeitslosengeld davon ab, wie lange du davor versichert warst. Natürlich kannst du entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert gewesen sein. In der Regel bist du dann pflichtversichert, wenn du Arbeitnehmer bist. Als Selbständiger solltest du dich freiwillig versichern. Hast du einen 450-EUR-Minijob, so bist du nicht pflichtversichert. Die rechtlichen Hintergründe findest du in den Paragrafen 136 bis 164 sowie in den Paragrafen 323, 327, 337 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch.

 

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Wann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich musst du diese folgenden vier Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

  • Du erfüllst die Anwartschaftszeit: Hiermit ist gemeint, dass du innerhalb der 30 Monate vor deiner Arbeitslosmeldung bereits mindestens 12 Monate pflichtversichert warst und demnach versicherungspflichtig beschäftigt warst. Wenn du in der Zeit mehrere Beschäftigungen hattest, können diese auch zusammengerechnet werden.
  • Arbeitslosmeldung: Um auch Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du auch bei deiner Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein.
  • Ohne Beschäftigung, aber in der Lage eine auszuüben: Natürlich musst du arbeitslos sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Trotzdem musst du in der Lage sein, mindestens 15 Stunden in der Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen zu können.
  • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit: Die letzte Voraussetzung dafür, Arbeitslosengeld zu erhalten, ist, dass du eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchst. Hierfür solltest du mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten.

 

Hast du auch in besonderen Fällen Anspruch?

Wie bereits erwähnt, kannst du auch als Selbständiger freiwillig versichert sein. Hierfür hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn du dein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen hast oder Krankengeld erhalten hast, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Wie viel Arbeitslosengeld erhältst du?

Hierfür gibt es eine Berechnung. Im Prinzip nimmt man als Grundlage das Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate und teilt dieses durch die 365 Tage des Jahres. So ergibt sich dein Brutto-Arbeitsentgelt am Tag.

Von diesem Betrag werden dann Lohnsteuer, den Soli und ein Pauschbetrag für die Sozialabgaben abgezogen. Die Höhe dieses Abzugs liegt bei 20 Prozent. Natürlich werden diese Abzüge nicht tatsächlich abgeführt. Somit ergibt sich dein Netto-Entgelt des Tages.

Dein Arbeitslosengeld ist dann 60 Prozent deines Netto-Entgelts pro Tag. Solltest du oder dein Partner Kinder haben, so wird das Arbeitslosengeld auf 67 Prozent erhöht.

 

Wie lange erhältst du Arbeitslosengeld?

Pauschal kann man nicht genau sagen, wie lange du Arbeitslosengeld bekommst. Die Dauer hängt davon ab, wie lange du versicherungspflichtig warst und wie alt du bist.

 

Musst du das Arbeitslosengeld versteuern?

Das Arbeitslosengeld ist eine steuerfreie Einnahme und unterliegt demnach nicht der Einkommensteuer. Trotzdem ist das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Aus diesem Grund erhöht sich der Einkommensteuersatz, da sie steuerfreien Lohnersatzleistungen ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

 

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