Wenn du dir mit deinem Partner ein gemeinsames Leben aufbauen möchtest, dann denkst du an viele schöne Jahre. Leider kommt es manchmal anders, als man denkt. Wenn der Partner verstirbt, ist das eine Tragödie. Emotionale Belastungen sind demnach sehr üblich. Gleichzeitig sollte es nicht auch noch zu einer finanziellen Belastung kommen. Da ist das Witwengeld eine entscheidende Entlastung. Was das ist, erklären wir dir hier.
Was ist das Witwengeld?
Wenn dein Partner verstirbt und du als Witwe oder Witwer eine Pension deines Partners beziehst, sind das steuerpflichtige Versorgungsbezüge. Demnach erhalten Witwen und Witwer ein Witwengeld, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wo wird das Witwengeld geregelt?
Bei Richtern des Bundes und bei Bundesbeamten findet sich die Rechtsgrundlage im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Hier wird im Paragrafen 19 das Witwengeld näher geregelt. Für Soldaten ist das Witwengeld im Soldatenversorgungsgesetz zu finden.
Wann besteht kein Anspruch auf das Witwengeld?
In vielen Filmen und Sendungen spricht man oft von Ehen, die nicht aufgrund von Liebe geschlossen wurden. Meist spielen hier dann das Erbe und die Versorgung eine große Rolle. Es gibt die Versorgungsehe, für die das Witwengeld nicht vorgesehen ist. Demnach hast du keinen Anspruch auf Witwengeld, wenn du nicht länger als ein Jahr mit dem Beamten verheiratet warst, als dein Partner verstorben ist.
Zudem hast du keinen Anspruch auf Witwengeld, wenn du erst nach dem Eintritt in den Ruhestand geheiratet hast. In diesem Fall kann nach Paragraf 22 BeamtVG ein Unterhaltsbetrag ausgezahlt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn mit Begründung bestimmter Umstände im Einzelfall eine Versagung des Witwengeldes nicht vollständig gerechtfertigt ist.
Wie hoch fällt das Witwengeld aus?
Natürlich bekommst du als Witwe oder Witwer nicht die vollständige Pension des Verstorbenen. Nach Paragraf 20 BeamtVG liegt das Witwengeld bei 55 Prozent des Ruhegehalts. Bist du mehr als 20 Jahre jünger als der Verstorbene, so wird das Witwengeld gekürzt. Hier wird es für jedes angefangene Jahr gekürzt, jedoch nicht mehr als 50 Prozent. Hast du und dein verstorbener Ehepartner mindestens ein Kind, so gilt diese Regelung nicht.
Dein eigenes Einkommen kann auch zu der Kürzung des Witwengeldes führen.
Wann entfällt der Anspruch?
Natürlich kannst du als Hinterbliebener nicht ewig Witwengeld bekommen. Sobald du erneut heiratest, entfällt der Anspruch auf Witwengeld. Nach Paragraf 21 BeamtVG bekommst du in diesem Fall eine Abfindung. Diese wird nur einmalig ausgezahlt und beträgt zwei Jahreszahlbeträge.