Du möchtest nebenbei noch etwas dazuverdienen? Dann kann eine geringfügige Beschäftigung für dich interessant sein. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass du keinen Mindestlohn bekommst. Hier geht es primär darum, dass du ein bestimmtes Gehalt pro Monat oder eine Anzahl an Arbeitstage pro Jahr nicht überschreitest. Was das genau zu bedeuten hat, erklären wir dir hier!
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Es gibt hier zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung. Entweder die Entlohnung ist geringfügig oder die Beschäftigung ist nur kurzfristig. Bei einer geringfügigen Entlohnung kannst du nicht mehr als 450 EUR im Monat verdienen. Dieser Betrag liegt ab dem 01. Oktober 2022 nun bei 520 EUR. Diese Tätigkeit wird auch Minijob bezeichnet.
Es ist eine kurzfristige Beschäftigung, wenn die Tätigkeit vertraglich von Anfang an auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate beschränkt ist.
Bist du sozialversicherungspflichtig?
Ob du nun kurzfristig beschäftigt bist oder geringfügig entlohnt wirst, in beiden Fällen bist du in der Regel versicherungsfrei.
Im Falle der geringfügig entlohnten Beschäftigung musst du keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bezahlen. In diesen Punkten bist du sozialversicherungsfrei. Beachte jedoch, dass eine Versicherungspflicht bezüglich der Rentenversicherung bestehen bleibt, von der du dich befreien lassen kannst. Hierfür musst du lediglich einen Antrag stellen.
Der Arbeitgeber muss zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung Pauschalbeiträge für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer entrichten. Dabei ist es irrelevant, ob du dich von der Rentenversicherungspflicht befreit hast.
Bist du lediglich kurzfristig beschäftigt, so fallen keine Pauschalbeiträge an. Zudem bist du grundsätzlich versicherungsfrei, was die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angeht.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Du solltest beachten, dass du eine geringfügige Beschäftigung nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze verwechseln solltest. Diese Geringfügigkeitsgrenze zeigt an, wann Arbeitgeber die Beiträge für die Versicherungen alleine tragen müssen. Demnach gibt diese Grenze nicht an, ob du eine Versicherungspflicht hast oder nicht.
Hast du Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Auch als geringfügig Beschäftigter hast du Anspruch auf die Energiepreispauschale. Im Steuerentlastungsgesetz 2022 wird festgelegt, dass du dann Anspruch auf die einmalige und steuerpflichtige Energiepreispauschale hast, wenn du unbeschränkt steuerpflichtig bist. Das bedeutet, wenn du Gewinneinkünfte erzielst, aber auch wenn du aus einem ersten Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehst. Dabei musst du in der Steuerklasse 1 bis 5 sein. Aber auch geringfügig Beschäftigte, die pauschal mit 2% besteuert werden, haben Anspruch auf die Energiepauschale.