In den letzten Jahren wurde immer deutlicher, wie wichtig die Gesundheit ist. Doch nur weil du nicht akut krank sein magst, heißt das nicht, dass du keine Gesundheitskosten hast. Nicht nur ein Zahnersatz ist kostspielig, sondern auch Brillen und Medikamente können deine zumutbare Belastung übersteigen. Keine Sorge, wir erklären dir hier, was du alles unternehmen kannst, wenn du Gesundheitskosten hast.
Kannst du Gesundheitskosten absetzen?
Krankheitskosten kannst du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Zu diesen Kosten zählen nicht nur die Ausgaben für einen Zahnersatz oder eine Physiotherapie, sondern auch für Brillen und Akupunkturen. Typischerweise musst du die zumutbare Belastung überschreiten, um die außergewöhnliche Belastung zu ermitteln. Diese Belastungsgrenze wird individuell an deine Situation angepasst. Entscheidend sind hierfür deine Einkünfte, die Anzahl deiner Kinder und dein Familienstand.
Der Bundesfinanzhof entschied in einem Urteil, dass für jeden Steuerpflichtigen die zumutbare Belastung nach den Einkommensstufen gestaffelt ermittelt werden. Höhere Beträge kannst du demnach steuerlich geltend machen.
Du solltest allerdings beachten, dass das Finanzamt keine vorbeugenden Maßnahmen anerkennt.
Wie kannst du deine zumutbare Eigenbelastung ermitteln?
Wie bereits erwähnt, ist hierfür der Gesamtbetrag deiner Einkünfte von Nöten. Auch die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder spielt eine entscheidende Rolle. Wenn die zumutbare Entscheidung überschritten wird, verringert der Betrag, der darüber hinausgeht, die Steuer. Folglich musst du mehr Geld für eine medizinische Leistung ausgeben, wenn du ein hohes Einkommen und keine Kinder hast.
Welche Kosten kannst du absetzen?
Die sogenannten Krankheitskosten werden prinzipiell aufgewendet, um eine Krankheit zu heilen oder zu mindern. Die Kosten, die unter diese Kategorie fallen, kannst du in deiner Steuererklärung in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ aufnehmen.
- Arztkosten: Das Wichtige ist, dass dein Behandler eine Zulassung besitzt. Wenn dies der Fall ist, so können auch Aufwendungen von Zahnärzten, Logopäden, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Heilpraktikern abgesetzt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente: Zum Absetzen deiner Aufwendungen ist ein Rezept deines Arztes nötig. Ärztlich verordnete Potenzmittel wie Viagra können in der Steuererklärung unter den außergewöhnlichen Belastungen aufgenommen werden. Anders sieht das allerdings bei der Antibabypille aus. Diese kannst du nicht steuerlich absetzen. Nur wenn aus medizinischer Sicht die Pille wichtig ist, beispielsweise bei einer Zystenstörung, hormonell bedingten Akne und auch bei Erbkrankheiten ist dies gegeben.
- Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel: Genau wie bei Naturheilmittel sind auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel abzugsfähig, solange ein Arzt dieser verordnet. Ein einmaliges Vorlegen der Verordnung genügt bei einer anhaltenden Erkrankung aus.
- Rezeptgebühren: Solange du dir für die Rezeptgebühren eine Quittung ausstellen lässt, kannst du sie im vollen Umfang abziehen.
- Hilfsmittel: Du kannst hier zwischen Hilfsmitteln im engeren und im weiteren Sinne unterscheiden. So kannst du Hilfsmittel im engeren Sinne wie beispielsweise Zahnersatz, Hörgeräte, Rollstühle und Brillen problemlos absetzen. Bei Hilfsmittel im weiteren Sinne benötigst du zunächst ein Attest, welches dir die medizinische Notwendigkeit für diese Hilfsmittel nachweist.
- Fahrten: Die Fahrtkosten zu deinen Behandlungen kannst du steuerlich absetzen.
- Alternative Behandlungsmethoden: Das Finanzamt muss laut Rechtsprechung Akupunktur und Sauerstofftherapien anerkennen. So dürfen keine zu strengen Voraussetzungen gestellt werden.
- Impfungen: Solltest du vor einer Auslandsreise eine Impfung benötigen, so kannst du diese absetzen, wenn sie ärztlich verordnet ist.
- Massage, Bäder und Einläufe: Die medizinische Notwendigkeit muss auch hier nachgewiesen werden. Zu beachten ist jedoch, dass das Attest vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde.
- Pflegekosten für Angehörige im Altenheim: Um diese Pflegekosten absetzen zu können, muss der Angehörige krankheitsbedingt im Altenheim sein.
- Trinkgelder für Pflegepersonal: Um diese Aufwendungen absetzen zu können, dürfen sie nur im angemessenen Rahmen sein. Auch hier solltest du den Empfang des Trinkgeldes quittieren lassen.
- Heil- und Badekuren: Diese Kuren können nur abgesetzt werden, wenn damit drohende Krankheiten verhindert werden können.
- Kosten von Begleitpersonen eines hilflosen Angehörigen
- Fitnessstudio: Natürlich kannst du nicht die Aufwendungen für eine Fitnessstudiomitgliedschaft absetzen, wenn du lediglich eine Freizeitbeschäftigung suchst. Du kannst allerdings Aufwendungen absetzen, wenn du ein Rückentraining nach einem Bandscheibenvorfall benötigst. Dieses Training sollte jedoch nur zur Linderung deiner Erkrankung angewendet werden. Du solltest demnach von einem Amtsarzt ein Attest hierfür bekommen.
Was darfst du nicht absetzen?
Es kann vorkommen, dass du es verpasst, eine Erstattung zu beantragen. In diesem Fall musst du deine Gesundheitskosten alle in Gänze aus eigener Tasche bezahlen. Generell solltest du dir immer merken, dass du nur die Kosten absetzen darfst, die du auch selbst tragen musst. Demnach kannst du die Kosten nicht absetzen, wenn diese deine Kasse für dich bezahlt. So kannst du nur die Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn eine Aufwendung dem gegenübergestellt ist.
Wann ist ein Attest nicht genug?
Grundsätzlich musst du durch ein Attest die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen deiner Heil- sowie Hilfsmittel und Arzneimittel nachweisen. Solltest du Kosten für Pflanzheilkunde, Homöopathie oder eine Bewegungstherapie haben, so kannst du die Notwendigkeit auch durch eine Bescheinigung deines Heilpraktikers oder Arztes nachweisen.
Es kann allerdings auch sein, dass dein Attest für einige Heilmaßnahmen nicht ausreicht. In diesen Fällen benötigst du zuvor eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes deiner Krankenversicherung. Alternativ kannst du auch als Nachweis ein amtsärztliches Gutachten vorlegen. Das gilt meistens für:
- Badekuren
- Heilkuren
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden (z.B. Frischzellentherapie)
- Psychotherapeutische Behandlungen