Das Wort „Hoheit“ verbindet man schnell mit dem Königshaus. Doch keine Sorge, im Steuerrecht musst du keinen königlichen Knicks lernen. Hier gibt es eine Finanzhoheit, die eine bedeutende Rolle für die Finanzwirtschaft einnimmt. Was die Finanzhoheit ist, erklären wir dir hier.
Was ist die Finanzhoheit?
Wie du dir bestimmt denken kannst, ist die Regelung der Finanzwirtschaft sehr wichtig. Die Finanzhoheit ist demnach die Befugnis für die Regelung der eigenen Finanzwirtschaft. Zudem wird auch die Befugnis zur Begrenzung finanzieller Rechte anderer Körperschaften geregelt.
Doch die Finanzhoheit umfasst einiges mehr. So umfasst sie auch die Steuerertragshoheit über öffentliche Einnahmen. Zu diesen öffentlichen Einnahmen werden besonders die Steuereinnahmen gezählt. Doch auch die Verwaltungshoheit und die Gesetzgebungshoheit sind von der Finanzhoheit umfasst.
Die Frage ist nun, wer eine eigene Finanzhoheit besitzt. Grundsätzlich haben alle sogenannten Wirtschaftssubjekte eine Finanzhoheit. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Tochtergesellschaften von Konzernen sind beispielsweise eine solche Ausnahme. Doch auch entmündigte Personen sowie Unternehmen und Privatpersonen, die sich in einer Insolvenz befinden, verfügen über keine Finanzhoheit. Demzufolge verfügen all restlichen Wirtschaftssubjekte über eine eigene Finanzhoheit. Was das bedeutet, ist einfach zu erklären. Diese Unternehmen, Privatpersonen oder andere Personenvereinigungen können folglich über ihre Finanzen autonom Entscheidungen treffen.
Im Allgemeinen wird allerdings eher von der Untergliederung der Finanzwirtschaft, des Staates und der Finanzwirtschaft im Ganzen gesprochen. Das bedeutet, dass der Staat diese Hoheit gegenüber den Staatsfinanzen ausübt. Doch das ist nicht nur auf eine staatliche Ebene beschränkt, sondern wird in allen staatlichen Ebenen ausgeübt. In Deutschland wird sie auf Bundesebene, aber auch bei den Gemeinden, Gemeindeverbänden und bei den Ländern verwendet.
Alle haben allerdings das Recht, eigene Einnahmen zu besitzen, sie dürfen über ihre Ausgaben selbst bestimmen und auch ihre eigene Vermögensverwaltung betreiben.
So kommt es auf Landesebene zu Ländersteuern, auf Bundesebene zu Bundessteuern und auf Gemeindeebene zu Gemeindesteuern und Gemeinschaftssteuern. Diese Gemeinschaftssteuern stehen jedoch allen Gebietskörperschaften anteilig zu.
Was sind die Träger der Finanzhoheit?
Alle Institutionen und öffentliche Einrichtungen sind Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft, wenn diese eine abgeleitete oder sogar eine eigene Finanzhoheit besitzen. Demzufolge gibt es auch folgende Finanzhoheiten:
- Die Finanzhoheit des Bundes
- Die Finanzhoheit der Länder
- Die Finanzhoheit der Kommunen, welche auch als kommunale Finanzhoheit bekannt ist
Körperschaften haben nur eine abgeleitete Finanzhoheit, während Bund und Länder eine eigene Finanzhoheit besitzen.
Welche Aufgaben hat die Finanzhoheit?
Zunächst wirkt der Name Finanzhoheit immer etwas abstrakt. Grundsätzlich besteht die Finanzhoheit aus der Steuerertragshoheit (Art. 106 GG), der Steuergesetzgebungshoheit (Art. 105 GG) und der Steuerverwaltungshoheit (Art. 108 GG). Folglich umfasst die Finanzhoheit auch verfassungsrechtlich die Steuergesetzgebung, Finanzgerichtsbarkeit sowie die Besteuerungshoheit und die Finanzverwaltung.
Die Aufgabe der Finanzhoheit besteht dann darin, sich im Rahmen der Staatsfinanzen sowohl mit der Einnahmenpolitik als auch mit der Ausgabenpolitik zu befassen. Auch die Vermögensverwaltung fällt in den Aufgabenbereich der Finanzhoheit. Über die Volksvertretung nehmen dann die Träger das Budgetrecht wahr. Beim Bund wäre das der Bundestag, bei den Ländern der Landtag und im Bereich der Gemeinden der Gemeinderat.