Reisekosten

Bist du im Auftrag deiner Firma unterwegs, so kannst du die entstandenen Reisekosten von der Steuer absetzen. Was du alles absetzen kannst und wie das geht, erzählen wir dir hier.

 

Welche Ausgaben zählen zu den Reisekosten?

Alle Aufwendungen, die durch beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten entstanden sind, kannst du von der Steuer absetzen. Zu den Auswärtstätigkeiten gehören alle Tätigkeiten, die außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstelle und deiner Wohnung stattfinden. Zu den typischen Auswärtstätigkeiten gehören:

  • Aus- und inländische Dienstreisen und Geschäftsreisen
  • Fahrtätigkeiten
  • Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen

Es muss jedenfalls eine berufliche Veranlassung gegeben sein.

 

Welche Reisekosten kannst du absetzen?

Du kannst grundsätzlich folgende Reisekosten von der Steuer absetzen:

  • Fahrtkosten: Du kannst grundsätzlich für deine Fahrten eine Pauschale ansetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer kannst du bei einem Pkw 0,30 EUR, beim Motorrad 0,20 EUR und bei Moped oder Elektrofahrrad 0,20 EUR ansetzen. Sollten die Kosten höher ausfallen, so kannst du das durch einzelne Nachweise bestätigen. Bei den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel brauchst du Einzelbelege für Bahn-, Bus- oder Taxifahrt. Die Kosten kannst du in voller Höhe geltend machen.
  • Verpflegungsmehraufwand: Dein Mehraufwand für das Essen und die Getränke kannst du ebenfalls von der Steuer absetzen. Für die Dienstreisen zwischen 8 und 24 Stunden kannst du 14 EUR absetzen. Für die Dienstreisen über 24 Stunden kann ein Pauschbetrag in Höhe von 28 EUR eingesetzt werden. Für die An- und Abreisetage kann ein Betrag von 14 EUR verwendet werden.
  • Übernachtungskosten: Hier können die tatsächlichen Kosten, die du für ein Hotel oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit gezahlt hast, steuerlich geltend gemacht werden. Hier musst du die Einzelnachweise vorlegen.
  • Reisenebenkosten: Alle weiteren Ausgaben, die in einem engeren Zusammenhang mit der Dienstreise stehen, können als Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Aufbewahrung von Gepäck, Schriftverkehr oder Telefonate.

 

Reisekosten

 

Welche Voraussetzungen für Dienstreisekosten müssen erfüllt sein?

Du kannst die Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen, sofern die berufliche Veranlassung vorhanden ist. Die Reise muss also im Interesse deines/r Arbeitgebers*in liegen. Zu den typischen Dienstreisekosten zählen:

  • Fahrten zu Kunden
  • Fahrten zu anderen Niederlassungen
  • Fahrten zu Lieferanten
  • Fahrten zur Teilnahme an Tagungen, Weiterbildungen, Messen
  • Fahrten für Erledigungen oder Besorgungen, die du für deine/n Chef*in tust

Alle Fahrten und Reisekosten solltest du dokumentieren. Die Finanzbehörde kann folgende Nachweise von dir verlangen:

  • Ein Fahrtenbuch
  • Hotelrechnungen
  • Teilnahmebestätigungen
  • Tankquittungen
  • Weitere Belege

Wenn du die Reisekosten als Selbständige/r absetzen möchtest, so kannst du das als Betriebsausgaben eintragen. Auch die Umsatzsteuer, die in den betrieblichen Reisekosten enthalten ist, kann als Vorsteuer abgezogen werden.

 

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