Beziehst du als Steuerpflichtige*r Arbeitslohn, so wird dir automatisch eine Vorsorgepauschale für die Vorsorgeaufwendungen abgezogen, sofern du keine Nachweise einreichst, die zu einem höheren Abzug führen wurden. Mit anderen Worten kannst du darunter einen Betrag verstehen, der bei der Berechnung deiner Lohnsteuer berücksichtigt wird. Dies geschieht, um eine steuerfreie soziale Sicherung zu stellen.
Was ist eine Vorsorgeaufwendung?
Steuerrechtlich werden die Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben behandelt. Vorsorgeaufwendungen können Versicherungsbeiträge mit Vorsorge-Charakter sein. Du kannst zwischen zwei Arten der Vorsorgeaufwendungen unterscheiden:
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Wie hoch ist die Vorsorgepauschale?
Eine Vorsorgepauschale wird lediglich bei dem Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Vorsorgepauschale setzt sich zusammen aus:
- Einem Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung
- Einem Teilbetrag für die Rentenversicherung
- Einem Teilbetrag für die private Pflege- und Basiskrankenversicherung
Ob du die Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge erfüllst, wird gesondert von dem Finanzamt geprüft. Dein Versicherungsstatus am Ende des Lohnzahlungszeitraums ist in dem Fall tatsächlich maßgebend. Dein Dienstverhältnis wird demnach nicht auf die Teilmonate aufgeteilt.
Die für dich relevanten Teilbeträge werden einzeln berechnet. Die Summe, die sich daraus ergibt, wird als Vorsorgepauschale angesetzt. Die Summe wird dabei auf volle EUR aufgerundet.
Der Teilbetrag für eine Arbeitslosenversicherung wird bei der Pauschale nicht berücksichtigt. Die Beiträge kannst du jedoch im Veranlagungsverfahren als Sonderausgaben von der Steuer abziehen lassen.
Bescheinigungspflicht für den Arbeitgeber
Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, unter Nummer 28 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung den im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Betrag der Vorsorgepauschale zu vermerken.
Bist du geringfügig beschäftigt, so wird bei dir keine ELStAM Lohnsteuer erhoben und demnach kein Arbeitnehmeranteil für eine Krankenversicherung gezahlt. Deshalb wird für die gesetzliche Krankenversicherung statt dem Teilbetrag die Mindestvorsorgepauschale verwendet. Das gilt grundsätzlich für:
- Schüler
- Studenten
- Praktikanten
Keine Vorsorgepauschale beim Veranlagungsverfahren
Im Fall einer Einkommensteuerveranlagung wird in der Regel keine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Sollten für dich dabei höhere Aufwendungen entstehen, so kannst du diese in der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen. Beiträge zu einer Pflege- oder Basiskrankenversicherung kannst du in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
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