Wiederkehrende Einnahmen und Leistungen

Was sind wiederkehrende Einnahmen?

Deine wiederkehrenden Einnahmen gehören in der Regel zu den sonstigen Einkünften. Diese werden manchmal auch wiederkehrende Bezüge genannt und können Einkünfte aus Zuschüssen und weiteren Vorteilen oder Leibrenten sein.

Erhältst du eine Leibrente, so wird diese nur mit deinem Ertragsanteil besteuert. In der Regel verringert sich dieser mit dem steigenden Rentenalter. Erhältst du wiederum Einkünfte aus Zuschüssen oder sonstigen Vorteilen, so müsstest du diese als wiederkehrende Einnahmen vollständig versteuern.

 

Was sind wiederkehrende Leistungen?

Unter wiederkehrenden Leistungen kannst du die Zahlung einer Rente oder Leibrente oder die Zahlung einer dauernden Last verstehen. Bei dauernden Lasten geht es um wiederkehrende Zahlungen, die du in Sachwerten oder Geld zu leisten hast. Die Zahlungen müssen während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren erfolgen. Dabei können die Zahlungen für eine dauernde Last veränderlich oder konstant anfallen.

Gab es eine rechtliche Verpflichtung, die dauernde Last zu tragen, so kannst du diese als Sonderausgabe abziehen. Es können jedoch unter Umständen auch Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein.

Deine dauernde Last wird steuerlich begünstigt, sofern diese in einem Zusammenhang mit der Übertragung von folgenden Objekten liegt:

  • Eines Teilbetriebs oder ganzen Betriebs
  • Eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft (diese müsste allerdings eine Tätigkeit laut § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 ausüben)
  • Des Wohnteils eines Betriebs der Forst- oder Landwirtschaft entfällt
  • Eines Anteils an einer GmbH. Der Anteil müsste allerdings mindestens 50 Prozent betragen und du müsstest als Übergeber*in als Geschäftsführer*in tätig gewesen sein. Der/Die Übernehmer*in müsste nach der Übertragung diese Tätigkeit dir übernehmen

In den nicht begünstigten Fällen entfällt der Abzug deiner dauernden Last bei Wertpapiervermögen, Grundbesitz und Anteilen an der Kapitalgesellschaft.

Besteht keine Rechtspflicht für wiederkehrende Leistungen, so sind diese von der Besteuerung befreit. Darunter kannst du freiwillig oder gesetzlich unterhaltspflichtigen Person gezahlte Leistungen verstehen. Du kannst diese Leistungen demnach steuerlich nicht geltend machen.

 

Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden