Faktorverfahren

Beziehst du und dein/e Partner*in Arbeitslohn, so kannst du statt der Steuerklassen-Kombination III/V oder IV/IV die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor nehmen. Das Ziel dieser Steuerklassenkombination ist die hohe Abgabenlast in der Steuerklasse V zu umgehen.

 

Für wen ist das Faktorverfahren gedacht?

Die IV-Faktor/IV-Faktor- Kombination bietet sich Ehepaaren an, die unterschiedlich viel verdienen und den Splittingvorgang beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht aufteilen möchten.

Der Faktor ist in dem Fall ein steuermindernder Multiplikator, der die Vorteile des Splittingtarifs auf die Arbeitslöhne beider Ehepartner verteilt. So werden in der Regel durch genauere Lohnsteuerabzüge die Einkommensteuer-Nachzahlungen vermieden.

 

Wie funktioniert das Faktorverfahren?

  1. Zuerst ermittelt das Finanzamt die zu zahlende Einkommensteuer. Die Einkommensteuer wird anhand der voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslöhne der Ehepaare unter Berücksichtigung der im Einzelfall in Betracht kommenden Steuerermäßigungen ermittelt.
  2. Die nach Splittingtarif zu zahlende Einkommensteuer wird ins Verhältnis zur Summe von beiden Ehepartnern in Steuerklasse IV voraussichtlich zu zahlenden Jahreslohnsteuer gesetzt. Der Faktor ist das Ergebnis dieser Rechnung. Er muss stets kleiner als eins sein. Der Faktor wird abschließend mit drei Nachkommastellen ohne aufzurunden vom Finanzamt in der ELStAM-Datenbank Diese Eintragung wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal beider Ehepartner für die Arbeitgeber*in elektronisch zugänglich sein.
  3. Der/Die Arbeitgeber*in der Eheleute ermittelt demnach die nach Steuerklasse IV fällige Lohnsteuer. Zum Schluss wendet er/sie den Faktor darauf an.

 

Vor- und Nachteile des Faktorverfahrens

Der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld fällt mit dem Faktorverfahren ziemlich genau aus. Dadurch entstehen in der Regel keine hohen Nachzahlungen. Auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen lassen sich gegebenenfalls vermeiden.

Für beide Partner ist die Lohnsteuer insgesamt im Faktorverfahren regelmäßig höher als bei der III/V-Kombination. Durch die IV-Faktor/IV-Faktor- Kombination ergibt sich eine andere Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Ehegatten.

Solltest du dich mit deinem/r Ehepartner*in für das Faktorverfahren entscheiden, müsst ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Auch die Höhe von Lohnersatzleistungen wird durch das Faktorverfahren beeinflusst. Unter Lohnersatzleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Übergangsgeld. Mutterschaftsgeld, Verletztengeld und Elterngeld zu verstehen.

 

 

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