Azubi

Als Azubi erzielst du bestimmt keine hohen Einnahmen. Trotzdem hast du gewisse Ausgaben, die sich auf deine Ausbildung beziehen. Diese nennt man auch Ausbildungskosten und können  von der Steuer abgezogen werden. Du fragst dich wahrscheinlich, was das bedeutet und wie du das anstellen sollst. Keine Sorge, wir erklären es dir hier.

 

Was ist eine Erstausbildung?

Ob du nun Steuern abziehen kannst oder nicht, hängt davon ab, in welchem Abschnitt deiner Ausbildung du bist. Hier differenziert man zwischen Erst- und Zweitausbildung. Solltest du nach deiner Schullaufbahn eine Ausbildung begonnen haben, ohne einen Studienabschluss oder Ausbildungsabschluss erworben zu haben, so befindest du dich in deiner Erstausbildung. Für jeden Azubi in der Erstausbildung gilt, dass du bis zu 6.000 EUR von deinen Ausbildungskosten absetzen kannst. Diese Ausbildungskosten gehören dann zu den Sonderausgaben. Einen Verlustvortrag kannst du allerdings nicht nutzen.

 

Was ist eine Zweitausbildung?

Wenn es eine Erstausbildung gibt, dann muss es auch eine Zweitausbildung geben. Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Zweitausbildung um eine Ausbildung, die begonnen wird, nachdem du bereits einen Ausbildungsabschluss oder ein Studienabschluss erworben hast. Hier gibt es allerdings keine Grenzen bezüglich der Ausbildungskosten, die du absetzen kannst. Du kannst alle deine Ausbildungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Auch von einem Verlustvortrag kannst du Gebrauch machen. Mit diesem Verlustvortrag kannst du deine negativen Einkünfte in ein zukünftiges Jahr nehmen. In der Zukunft würde sich der Verlustvortrag für dich positiv auf dein zu versteuerndes Einkommen auswirken.

 

Azubi

 

Was kannst du steuerlich absetzen?

  • Fahrtkosten von deinem Wohnsitz zur Berufsschule und Ausbildungsstätte
  • Kosten für die Doppelte Haushaltsführung (Zweitwohnung am Ausbildungsort)
  • Kosten für den Umzug
  • Kosten für Lernmaterialien und Arbeitsmittel
  • Kosten für Prüfungen, Lehrgänge und Zulassung

 

Wie kannst du deine Fahrtkosten richtig absetzen?

Eine Ausbildung besteht meistens aus einem theoretischem und einem praktischen Teil. Damit hast du zwei zentrale Orte, an denen du sein musst. Einmal die Berufsschule für dein theoretisches Wissen und dann noch der Ausbildungsbetrieb und dein theoretisches Wissen anzuwenden. Damit lassen sich Fahrtkosten kaum vermeiden.

Die Steuererklärung ist so aufgebaut, dass du nur eine erste Tätigkeitsstätte angeben kannst. Sollte deine Ausbildung nur schulisch sein, so wäre deine erste Tätigkeitsstätte die Berufsschule. In den anderen Fällen ist deine erste Tätigkeitsstätte dein Ausbildungsbetrieb.

Auch als Azubi hast du somit Anspruch auf die Pendlerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale. Diese wird berechnet, indem du die einfache Distanz von deiner ersten Tätigkeitsstätte und deiner Wohnung betrachtet und pro Kilometer 30 Cent berechnest.

Der Weg zu deiner Berufsschule zählt dann als Dienstreise. Das kannst du auch durch die Dienstreisepauschale steuerlich absetzen. Mit dem Auto werden ebenfalls 30 Cent berechnet, hier allerdings für sowohl den Hinweg als auch dem Rückweg. Leider kannst du nichts absetzen, wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist, aber mit einem Moped oder Motorrad kannst du immerhin 20 Cent pro Kilometer absetzen.

 

Was ist neu?

Seit Anfang 2021 wurde die Entfernungspauschale angehoben. Nun beläuft sie sich auf 35 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer Fahrstrecke. Zudem gibt es nun eine Mobilitätsprämie, die du beantragen kannst. Derzeit beträgt diese 154,30 EUR und du erhältst diese schon, wenn du noch gar keine Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen musst.

 

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