Immaterielle Wirtschaftsgüter

In der Wirtschaft wird oft mit Wörtern wie „Güter“, „Waren“ und „Wirtschaftsgüter“ jongliert. Es ist allerdings schwer zu verstehen, was genau damit gemeint ist. Jedes Wort klingt ähnlich, wird aber nicht gleich verwendet. Hat das einen Grund? Und wenn du es dann mal verstanden hast, werden diese Begriffe noch mal erweitert. Dann wird aus Wirtschaftsgütern plötzlich „Immaterielle Wirtschaftsgüter“. Wenn es aber doch immaterielle Wirtschaftsgüter gibt, wie sieht es dann mit materiellen aus. Keine Sorge, wir helfen dir beim Verstehen. Wir erklären dir, was immaterielle Wirtschaftsgüter sind.

 

Was sind immaterielle Wirtschaftsgüter?

Unter materiellen Wirtschaftsgütern verstehst du alles, was du anfassen kannst, was den Wert eines Unternehmens ausmacht. Das sind beispielsweise Grundstücke, Maschinen, Erzeugnisse sowie Immobilien und Fahrzeuge. Doch der Wert eines Unternehmens beinhaltet auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Diese haben auch einen eigenen Wert und gehören genau wie die materiellen Vermögensgegenstände zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Somit müssen auch immaterielle Wirtschaftsgüter, also Wirtschaftsgüter ohne physische Merkmale, in die Bilanz aufgenommen werden.

Allerdings werden nicht alle immateriellen Vermögensgegenstände in der Bilanz aktiviert. Für einige immateriellen Wirtschaftsgütern existiert auch ein Wahlrecht. Somit hat dein Unternehmen oder deine Firma die Wahl, ob diese immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert werden.

 

Welche immateriellen Vermögensgegenstände existieren?

Immaterielle Wirtschaftsgüter haben keine physischen Merkmale. Trotzdem gilt eine begrenzte Nutzungsdauer. Aus diesem Grund kannst du immaterielle Wirtschaftsgüter abschreiben. Auch hier gelten Vorschriften zur korrekten Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Folgende Wirtschaftsgüter zählen zu den immateriellen Vermögensgegenständen:

  • Markenrechte
  • Nutzungsrechte
  • Urheberrechte
  • Konzessionen
  • Namensrechte
  • Verlagsrechte
  • Warenzeichen
  • Patente
  • Lizenzen
  • Rezepte
  • Kundenlisten
  • Software
  • Firmenwert bzw. Geschäftswert (Wert der Firma ohne die materiellen Wirtschaftsgüter)

 

Für welche immateriellen Wirtschaftsgüter besteht eine Aktivierungspflicht?

Es gibt einige Vorgaben bezüglich der Aktivierungspflicht von immateriellen Wirtschaftsgütern. Somit gilt:

  • Aktivierungspflicht: Die immateriellen Wirtschaftsgüter wurden gekauft
  • Aktivierungswahlrecht: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden selbst entwickelt oder hergestellt
  • Aktivierungsverbot: Die Wirtschaftsgüter wurden selbst geschaffen wie Kundenlisten, Marken oder Verlagsrechte

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

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