Übungsleiter

Du wolltest schon immer ein Ehrenamt ausüben? Wenn du als Übungsleiter*in arbeitest und damit ehrenamtlich tätig bist, hast du gewisse Aufwendungen. Vor allem bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, bei der du kein regelmäßiges Einkommen erzielst, können diese Aufwände durchaus schwer zu tragen sein. Aus diesem Grund kannst du als Übungsleiter gewisse steuerfreie Aufwandsentschädigungen verdienen. Wir klären dich auf, was du alles beachten solltest.

 

Gibt es eine Pauschale, von der du profitieren kannst?

Du engagierst dich als Übungsleiter*in nebenberuflich sozial? Dann kannst du von gewissen steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Durch die Übungsleiterpauschale wird ein festgelegter Betrag für dich sozialversicherungsfrei. Doch nicht nur das! Dieser Betrag ist dann auch steuerfrei. Es kommt noch besser! Ab 2021 wurde diese Pauschale erhöht. Bis Ende 2020 lag die Pauschale noch bei 2.400 EUR im Jahr. Jetzt wurde sie auf 3.000 EUR im Jahr festgelegt. So wie bei anderen Pauschalen, kannst du sie nicht in Anspruch nehmen, wenn du nicht ein paar Voraussetzungen erfüllst.

Wichtig ist, dass du eine dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten ausübst:

  • Ausbildungsleiter*in
  • Künstlerische*r Leiter*in gewisser Tätigkeiten (z.B. Chor)
  • Ausbilder*in
  • Trainer*in in einem Sportverein
  • Betreuer*in
  • Erzieher*in
  • Pflegende*r von Hilfsbedürftigen

 

Was musst du bei der Übungsleiterpauschale beachten?

Eine Voraussetzung ist es, dass sich deine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter von deinem Hauptberuf unterscheidet. Natürlich kannst du die Übungsleiterpauschale auch verwenden, wenn du keinem Hauptberuf nachgehst. Als Rentner*in, Student*in etc. musst du dich nicht fürchten, denn du kannst dann auch von der Übungsleiterpauschale profitieren.

Du fragst dich bestimmt, was passiert, wenn du über diese Pauschale hinweg verdienst. Keine Sorge, du musst nur die Summe des Betrags versteuern, die über dieser Pauschale liegt. So ist die Pauschale sowohl steuerfrei als auch sozialabgabenfrei und bleibt steuerfrei.

Nun bleibt die Frage offen, was bei mehreren Übungsleitertätigkeiten festgelegt wurde. Du solltest beachten, dass in diesem Fall deine Einkommen addiert werden und davon die Pauschale abgezogen wird. Das bedeutet, dass die Pauschale gleich hoch bleibt, unabhängig davon, wie viele Übungsleitertätigkeiten du ausübst.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Du kannst von der Übungsleiterpauschale profitieren, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst.

Deine Tätigkeit muss:

  • Mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken dienen
  • nebenberuflich erfolgen
  • für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ehrenamtlich sein
  • eine erzieherische, ausbildende, künstlerische, betreuende oder pflegerische Tätigkeit sein

 

Übungsleiter

 

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