Betriebsstätte

Im Steuerrecht wird die Betriebsstätte oft erwähnt. Ob es bei einer Pendlerpauschale oder der doppelten Haushaltsführung vorkommt, es ist ein wichtiger Begriff des Einkommensteuergesetzes. Du fragst dich wahrscheinlich, was eine Betriebsstätte ist. Keine Sorge, das werden wir dir hier erklären.

 

Was ist eine Betriebsstätte?

Betriebstätten unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Sie ist eine Einrichtung oder auch eine Anlage, die dem Betrieb deines Unternehmens dienen soll. Zudem muss ein Arbeitgeber*in auch für jeden seiner/ihrer Angestellten Lohnsteuer zahlen. Das gehört auch zu den Pflichten eines/einer Arbeitgeber*in im Lohnsteuerverfahren.

Sollte eine Firma mehrere Betriebstätten haben, so muss sichergestellt werden, dass die Gemeinden alle den jeweiligen Teil der Gewerbesteuer erhalten. So wird der Gewerbeertrag aufgeteilt. Du fragst dich bestimmt, anhand welcher Grundlage entschieden wird, wie viel die einzelnen Gemeinden erhalten. Hierfür dient die Lohnsumme als Grundlage. Je nachdem, wie hoch die Lohnsumme in der Niederlassung ist, erhält die Gemeinde anteilige den passenden Betrag.

 

Was ist, wenn Betriebstätten in unterschiedlichen Ländern liegen?

Genau wie bei deiner Einkommensteuer gilt auch hier das Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen verhindert, wie der Name schon sagt, eine Doppelbesteuerung. Liegt eine Betriebsstätte in einem anderen Land, so hat dieses Land trotzdem das Recht, dieses nach den inländischen Richtlinien zu besteuern. Solltest du allerdings im Inland Waren verkaufen, die aus im Ausland produziert wurden, so hat dieses Land kein Recht auf eine Besteuerung dieser Gewinne. Diese Gewinne haben nichts mit der Betriebsstätte vor Ort zu tun.

 

Wann gilt eine Steuerpflicht?

Grundsätzlich gilt eine Gewerbesteuerpflicht, wenn die Betriebsstätte mindestens sechs Monate an einem Ort besteht. Irrelevant ist, ob es sich um ein festes Gebäude handelt. Auch bei einem Bauprojekt, welche mehr als sechs Monate besteht, besteht eine Gewerbesteuerpflicht. In diesem Fall müssen Gewerbesteuer an die Gemeinde bezahlt werden.

Die Betriebsstätte ist für die Lohnsteuer der Ort, bei dem ein Arbeitslohn ermittelt wird. Dieser Arbeitslohn muss für die Lohnabrechnung und den Lohnabzug ermittelt werden. Dort, wo die Lohnabrechnungen erstellt werden, ist auch der Ort, der als Betriebstätte gilt. Diese Betriebstätte muss dann Lohnsteuern abführen.

 

Wie sollte eine Betriebstätte versichert werden?

Das ist ein Bestandteil des Risikomanagements. Du als Unternehmer*in bist für die Versicherung deines Betriebs verantwortlich. Hierzu zählt:

  • Unfallversicherung der Mitarbeiter*innen
  • Inventarversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Eventuell Versicherungen zur Absicherung von Produktionsausfällen und Verdienstausfällen

 

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