Werbungskosten

Allgemeine Begriffe

Geschäftsausgaben beziehen sich auf alle Ausgaben für die Erzielung, Garantie und Aufrechterhaltung von Einnahmen. Diese können aus Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Einkünften aus Mieten und Leasing oder anderen Einkünften stammen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sollten einkommensbezogene Aufwendungen der entsprechenden Einkommensart zugeordnet werden. Dann reduzieren Werbekosten die Einnahmen der entsprechenden Umsatzart. Wenn beispielsweise einkommensbezogene Ausgaben anfallen, wenn Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt werden, können die Einnahmen durch damit verbundene einkommensbezogene Ausgaben reduziert werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen für den Abzug von Werbungskosten in der Steuererklärung erfüllt sein?

Die Werbeausgaben müssen aus beruflichen Gründen anfallen. Ein Großteil der Kosten ist teils beruflich, teils privat. Selbst mit solchen Aufwendungen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Betriebskosten (anteilig) abzuziehen, wenn der berufliche Teil der Betriebskosten erkennbar und nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Unter bestimmten Umständen kannst du auch Ihre Werbekosten im Voraus geltend machen.

 

In welcher Höhe darf ich Werbungskosten in der Steuererklärung abziehen?

Es gibt bestimmte Pauschalbeträge und Pauschalbeträge für Werbeausgaben, die du auf jeden Fall abziehen könnest – auch wenn du keine Ausgaben hattest. Ein pauschaler Abzug der Werbekosten ist immer dann rentabel, wenn die Pauschalbeträge höher sind als die tatsächlichen Kosten. Wenn deine Geschäftskosten den Pauschalbetrag oder den Pauschalbetrag überschreiten, hast du möglicherweise Anspruch auf diese höheren Kosten. In diesem Fall musst du jedoch einen konkreten Nachweis über die angefallenen Kosten erbringen, d.h. Quittungen mit deiner Steuererklärung einreichen.

 

Werbungskostenpauschbetrag

Sofern keine höheren Kosten gemeldet werden, erhältst du automatisch die folgenden Pauschalbeträge für Werbekosten:

  • Arbeitnehmerpauschale – Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte: 1.230 EUR im Jahr 2023 (2022: 1.200 EUR, vor 2022: 1.000 EUR)
  • Wenn Sie Rente oder Unterhaltleistungen erhalten: 102 EUR

 

Pauschalen bei Werbungskosten

Grundsätzlich kannst du nur tatsächliche Ausgaben abziehen, die als einkommensbezogene Ausgaben nachgewiesen oder glaubwürdig sind. In Einzelfällen erlaubt das Finanzamt jedoch auch einheitliche Steuersenkungen, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden können. Wenn beispielsweise deine Werbeausgaben als Mitarbeiter*in höher sind als die Arbeitnehmerpauschale des Mitarbeiters, berechnet das Finanzamt eine feste Gebühr von 110 EUR für Arbeitsmittel und einen festen Gebührenabzug von 16 EUR für die Kontoverwaltungskosten.

 

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