Eheleute müssen sich über den Güterstand Gedanken machen. So müssen Ehegatten mit der Eheschließung klären, wie die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten geregelt werden. Die Zugewinngemeinschaft besteht automatisch mit der Eheschließung. Was du dabei beachten solltest, erklären wir dir hier.
Was ist die Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft ist eine der beliebtesten Formen des Güterstandes. Durch die Zugewinngemeinschaft wird das Vermögensverhältnis zwischen den Ehegatten geregelt. Entscheiden du und dein Ehepartner, dass die Zugewinngemeinschaft sinnvoll wäre, musst du nichts weiter vereinbaren, da sie automatisch besteht, wenn eine Ehe geschlossen wird. Grundsätzlich seid ihr beide Alleineigentümer des eigenen Vermögens. Durch den Zugewinnausgleich wird das Vermögen automatisch bei einer Scheidung oder bei einem Todesfall aufgeteilt. Grundsätzlich wird die Zugewinngemeinschaft auch gesetzlicher Güterstand genannt.
Wie vereinbart man die Zugewinngemeinschaft?
Grundsätzlich musst du die Zugewinngemeinschaft nicht vereinbaren, da sie automatisch besteht. Dafür muss auch kein Ehevertrag abgeschlossen werden. Durch eine Scheidung, eine Vereinbarung im Ehevertrag oder dem Tod wird eine Zugewinngemeinschaft beendet.
Was ist der Zugewinnausgleich?
In einer Ehe ist es normal, wenn die Ehepaare unterschiedlich viel verdienen. Da die Ehepaare Alleineigentümer der Vermögensgegenstände während der Ehe sind, kommt es zum Zugewinnausgleich bei einer Scheidung oder dem Todesfall. Der Partner, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss den Überschuss mit seinem Ehepartner durch den Zugewinnausgleich teilen. Bei dem Zugewinnausgleich werden Erbschaften und Schenkungen nicht berücksichtigt. Demnach werden das Erbe und die Schenkungen bei einer Scheidung nicht geteilt. Durch die Güterstandsschaukel ist das Vermögen des Zugewinnausgleichs steuerfrei.
Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
Das Anfangsvermögen bei der Eheschließung wird vom Endvermögen bei der Scheidung abgezogen, um dann letztendlich den Vermögenszuwachs zu erhalten. Dabei wird zunächst das Vermögen der einzelnen Ehegatten berechnet. Sowohl das Anfangsvermögen als auch das Endvermögen wird berücksichtigt, um diese beiden zu vergleichen. Die errechneten Zugewinne beider Ehepartner werden miteinander verglichen. Der höhere Zugewinn wird auf beide Partnern verteilt.
Was ist die Vermögenstrennung?
Natürlich bringen beide Ehepartner Vermögen in die Ehevermögen mit. Dieses eingebrachte Vermögen bleibt in dessen Eigentum. Wer über das Vermögen verfügt, entscheidet man alleine. Auch während der Ehe bleibt das Vermögen im Eigentum des jeweiligen Ehegatten, sodass die Ehe am Vermögensverhältnis nichts ändert. Das Einzige, was nicht getrennt wird, ist der Hausrat, da dieser von beiden Ehegatten verwaltet wird. Demnach bedarf es eine Zustimmung des Ehepartners, wenn Vermögensgegenstände beispielsweise verkauft werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gegenstand von beiden Gatten gleichermaßen benutzt wird.
Was passiert mit den Schulden?
Mit Vermögen sind dabei unter anderem auch die Schulden gemeint. Demnach bleibst du Alleineigentümer deiner eigenen Schulden, sodass dein Ehepartner für deine Schulden nicht haftet.
Kann die Zugewinngemeinschaft abgeändert werden?
Auch wenn die Zugewinngemeinschaft grundsätzlich gewollt ist, können Ehepartner sich dazu entscheiden, eine Zugewinngemeinschaft abzuändern. Dies geschieht durch einen Ehevertrag oder eine andere Vereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung). Durch diese Vereinbarungen können kleine Änderungen der Zugewinngemeinschaft umgesetzt werden. Der Vertrag muss in jedem Fall vom Notar beglaubigt werden. Es können individuelle Vereinbarungen wie ein geringerer Anteil des Zugewinns festgelegt werden.