Zugewinnausgleich

Grundsätzlich rechnet man bei der Eheschließung nicht mit einer Scheidung. Du solltest dir allerdings trotzdem die einzelnen Güterstände genau ansehen und dich für den Güterstand entscheiden, der für dich und deinen Ehegatten grundsätzlich passt. Direkt nach der Eheschließung entsteht eine Zugewinngemeinschaft. Andere Güterstände können trotzdem vereinbart werden. Wir erklären dir hier, was der Zugewinnausgleich bei der Zugewinngemeinschaft zu bedeuten hat.

 

Was ist der Zugewinnausgleich?

Wurde eine Zugewinngemeinschaft zwischen Eheleuten vereinbart, so kommt es zu einem Zugewinnausgleich, wenn der Güterstand zu Lebzeiten beendet wird. Dabei wird das Vermögen der Eheleute betrachtet. Hat ein Ehegatte während der Ehe weniger Vermögen erwirtschaftet als der andere Ehegatte, so wird dies durch den Zugewinnausgleich ausgeglichen.

 

Wie kommt es zum Zugewinnausgleich?

Lediglich bei der Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich möglich. Dabei muss dieser allerdings nur auf Antrag ausgezahlt werden. Würde dir ein Zugewinnausgleich zustehen, solltest du diesen auch beantragen. Bist du der Ehegatte, der den Ausgleich bezahlen müsste, so musst du nicht auf den Ausgleich hinweisen.

 

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Wurde ein Zugewinnausgleich beantragt, so wird sowohl das Anfangsvermögen als auch das Endvermögen jedes Ehegatten betrachtet und miteinander verglichen. Hast du während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet, musst du von diesem Zuwachs, die Hälfte an den anderen Ehegatten abgeben.

 

Kann ein Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?

Erwartest du, dass du in deiner Ehe erheblich mehr verdienen wirst, weil du beispielsweise ein Unternehmen aufbaust, solltest du dir vorab Gedanken über den Zugewinnausgleich machen. Um ausschließen zu können, dass der Zugewinnausgleich zu finanziellen Problemen führt, können Sie den Zugewinnausgleich ausschließen. Alternativ kann auch der Güterstand anhand eines Ehevertrags abgeändert werden. Ein Ehevertrag kann ratsam sein.

 

Was ist der Zugewinn?

Grundsätzlich handelt es sich um einen Zugewinn, wenn das Endvermögen am Ende der Ehe über dem Anfangsvermögen liegt. Um das Anfangsvermögen zu ermitteln, werden die Verbindlichkeiten vom Vermögen zum Zeitpunkt des Eintritts in die Zugewinngemeinschaft abgezogen. Vergleichbar ist die Berechnung des Endvermögens. Hier werden die Verbindlichkeiten vom Vermögen zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands abgezogen. Werden diese Vermögen bei beiden Ehegatten abgeglichen und einer von beiden hat einen höheren Zugewinn, so muss dieser die Hälfte des Überschusses bezahlen.

 

Unterliegt der Zugewinnausgleich der Steuer?

Der Zugewinnausgleich unterliegt weder der Erbschaftsteuer noch der Schenkungsteuer. Das kann wichtig sein, da bei der Erbschaft unter Ehepartner der Freibetrag von 500.000 EUR zu beachten ist. Demnach kannst du als Ehegatte (Steuerklasse I) 500.000 EUR steuerfrei erben. Für den Zugewinnausgleich gibt es keinen Freibetrag, da diese immer von der Erbschaftsteuer befreit ist.

 

Zählt die Erbschaft zum Zugewinn?

Wenn du erbst, wird die Erbschaft nicht dem Zugewinn zugeteilt. Dem Anfangsvermögen muss die Erbschaft zugerechnet werden. In manchen Fällen muss die Erbschaft berücksichtigt werden, wenn der Wert der Erbschaft während der Ehe steigt. Das kann beispielsweise bei Immobilien vorkommen, was dann Zugewinn ist.

 

Wie sieht der Zugewinnausgleich bei Schulden aus?

Hat einer von euch Schulden, so ist der Ausgleich dieser auch als Zugewinn anzurechnen. Dabei spricht man von einem negativen Anfangsvermögen.

Hierzu ein kleines Beispiel. Wenn du 20.000 EUR Schulden in die Ehe mitnimmst und dein positives Vermögen am Ende der Ehe bei 30.000 EUR liegt, so hast du einen Zugewinn von insgesamt 50.000 EUR.

Schulden am Ende der Ehe werden auch zum Endvermögen gezählt. Gemeinsame Schulden müssen allerdings auch gemeinsam getragen werden.

 

 

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