Du hast mit Sicherheit schon etwas von geringfügigen Wirtschaftsgütern oder auch GWG gehört. Der Begriff Wirtschaftsgut wird oft im Steuerrecht, aber auch in anderen wirtschaftlichen Bereichen erwähnt. Für jeden Bereich gibt es unterschiedliche Erklärungen und er wird oft anders verwendet. Somit ist unklar, was das tatsächlich bedeutet und was es steuerlich ausmacht.
Was ist ein Wirtschaftsgut?
Das Wirtschaftsgut findet Anwendung im Einkommensteuerrecht. Im Gesetz wird aber keine klare Definition erwähnt, doch im Handelsrecht gibt es den Begriff des Vermögensgegenstandes. Somit ist ein Wirtschaftsgut weitestgehend gleichzusetzen mit dem Vermögensgegenstand. Generell sind Wirtschaftsgüter Gegenstände, die benötigt werden, um einem wirtschaftlichen Zweck nachgehen zu können. Diese Bewertungsobjekte bilden das Betriebsvermögen.
Welche Kriterien gibt es für ein Wirtschaftsgut?
- Die Übertragbarkeit des Gegenstandes ist eine zentrale Bedingung für Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass das Wirtschaftsgut für ein Wirtschaftsverkehr geeignet sein muss und du es sowohl verkaufen als auch kaufen kannst.
- Außerdem muss das Wirtschaftsgut einen eigenen Wert haben. Unter Wert versteht man auch, wenn das Wirtschaftsgut einen vermögenswerten Vorteil für das Unternehmen darstellt.
- Zusätzlich ist es wichtig, dass ein Aufwand dem langfristigen Nutzen des Wirtschaftsgutes gegenübersteht. Das heißt, dass der Aufwand, den du leistest, auch dem Nutzen dient und zur Leistungserstellung geeignet ist.
- Zuletzt ist es von Nöten, dass das Wirtschaftsgut auch tatsächlich und selbstständig als Einzelheit wahrgenommen wird.
Wie können Wirtschaftsgüter eingeordnet werden?
- Beweglichkeit: Wenn wir über Wirtschaftsgüter reden, denkst du wahrscheinlich zunächst an Sachgegenstände. Was viele vergessen ist, dass nicht nur bewegliche Gegenstände Wirtschaftsgüter darstellen können, sondern auch unbewegliche wie Grundstücke und Häuser.
- Fassbarkeit: Es gibt Wirtschaftsgüter wie Rohstoffe oder Gebäude und Maschinen, die man fassen kann und somit materielle Wirtschaftsgüter sind. Doch an was viele nicht denken, ist, dass es auch immaterielle Wirtschaftsgüter gibt. Hierzu zählen beispielsweise geistige Werte, aber auch Rechte.
- Abnutzbarkeit: Du hast bestimmt schon mal etwas von Abschreibungen gehört. Abschreibungen werden dann durchgeführt, wenn du abnutzbare Wirtschaftsgüter hast. Unabhängig davon, ob ein Wirtschaftsgut beweglich oder unbeweglich ist oder ob ein Wirtschaftsgut fassbar ist, sie können dennoch abgenutzt werden. Maschinen zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und werden somit abgeschrieben. Grundstücke können nicht abgenutzt werden und sind aus diesem Grund keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter.
- Erwerb: Hier ist es wichtig, wie du das Wirtschaftsgut erworben hast. Entweder hast du es entgeltlich erworben oder unentgeltlich. Je nachdem, wie du es erworben hast, wird das Wirtschaftsgut als Anlagevermögen aktiviert oder nicht.
Wie sieht es mit einem kurzlebigen Wirtschaftsgut aus?
Wir haben uns bereits mit der Abnutzung beschäftigt, aber wie sieht es aus, wenn dir ein Wirtschaftsgut nur eine begrenzte Zeit lang zur Verfügung steht? Ein kurzlebiges Wirtschaftsgut ist, wenn die Nutzungsdauer unter einem Jahr liegt. Die Höhe der Kosten ist für dich somit irrelevant. Ein kurzlebiges Wirtschaftsgut wird sofort wie eine Betriebsausgabe behandelt.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Da du abnutzbare langlebige Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer abschreiben musst, wurden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) definiert, die du nicht abschreiben musst. Wenn das Wirtschaftsgut für dich mehr als 60 EUR, aber weniger als 800 EUR kostet, wird es als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) eingeordnet. Somit kann das Wirtschaftsgut sofort in dem Jahr abgeschrieben werde, in dem du es anschaffst.
Was ist der Unterschied zum Handelsrecht?
Im Steuerrecht wird zwischen positiven und negativen Wirtschaftsgütern unterschieden, während es beim Handelsrecht Vermögensgegenstände und Schulden gibt. Der Begriff des positiven Wirtschaftsguts entspricht weitestgehend dem Begriff des Vermögensgegenstandes. Ein Unterschied zwischen Vermögensgegenständen und positiven Wirtschaftsgütern ist, dass der Vermögensgegenstand auch einzeln veräußerbar sein muss, was keine Bedingung für positive Wirtschaftsgüter darstellt. Der Begriff der Schulden entspricht jedoch dem Begriff der negativen Wirtschaftsgüter.
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