Wehrdienst

In den vergangenen Jahren wird seitens der Bundeswehr nach Interessierten gesucht. Dabei bietet die Bundeswehr einige Vorteile an und auch beispielsweise unterschiedliche Studienmöglichkeiten. Auch der freiwillige Wehrdienst wird hoch angesehen. Neben dem Sold werden weitere Zahlungen geleistet. Natürlich stellt sich dann die Frage, ob du eine Steuererklärung abgeben musst und was du sonst beim Wehrdienst beachten solltest.

 

Was ist der Wehrdienst?

In den Medien wurde meist die Wehrpflicht diskutiert. Diese besteht heute nicht mehr. Trotzdem kannst du den freiwilligen Wehrdienst leisten. Dieser wird auch Militärdienst genannt. Da die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, handelt es sich heute um die freiwillige Verpflichtung durch beispielsweise einen Vertrag. Hast du dich für den Wehrdienst entschieden, so übst du einen Dienst in den Streitkräften des Staates aus.

 

Welche Einnahmen erzielst du?

Zunächst wird dir der Wehrsold ausgezahlt, dieser ist seit 2020 steuerpflichtig. Des Weiteren bekommst du nach Paragraf 4 des Wehrpflichtgesetzes Sach- und Geldbezüge. Diese Einnahmen sind steuerfrei.

Neben diesen beiden Bezügen bekommst du in der Regel auch einen Wehrdienstzuschlag und weitere unentgeltliche Zuwendungen wie die Verpflegung und das Entlassungsgeld. Diese Zuwendungen zählen zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

 

Was zählt du den steuerpflichtigen Bezügen?

Du weißt bereits, dass der Wehrsold seit 2020 steuerpflichtig ist. Auch andere Bezüge sind steuerpflichtig. So sind auch der Wehrdienstzuschlag und die besonderen Zuwendungen wie das Weihnachtsgeld und Entlassungsgeld steuerpflichtig. Eine unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft und Verpflegung sind ebenfalls steuerpflichtige Bezüge.

 

Ist eine Steuererklärung notwendig?

In Deutschland sind viele Bürger nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Erzielst du als Arbeitgeber beispielsweise Einnahmen, so werden hier auch Steuern fällig, die an das Finanzamt durch deinen Arbeitgeber abgeführt werden. Anders sieht das beim Wehrdienst aus. Leistest du Wehrdienst, so bist du in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, gleichzeitig würde sich in vielen Fällen eine lohnen. In der Vergangenheit sind die Bezüge weiter angehoben worden. Darüber kannst du dich zwar freuen, solltest allerdings auch beachten, dass die Lohnsteuer darauf auch gezahlt werden muss. Ob sich in deinem Fall eine Steuererklärung lohnen würde, findest du durch deinen Lohnsteuerbescheid heraus. Da du lediglich den Soli, die Kirchensteuer und die Lohnsteuer zurückbekommen kannst, solltest du dir diese Zahlen genau ansehen.

 

Können Soldaten etwas von der Steuer absetzen?

Du weißt bereits, dass du bei einem Wehrdienst auch Lohnsteuer bezahlen musst. Demnach kannst du auch die sogenannten Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die berufsbedingt sind. So kannst du beispielsweise deine Uniform als Arbeitskleidung steuerlich absetzen. Auch die Fahrten zur Kaserne können steuerlich geltend gemacht werden.

 

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