Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer?

Das Pendeln kostet nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Doch vor allem bei Familien und Ehepaaren lässt sich das Pendeln meistens kaum umgehen. Eine Alternative hierzu kann ein Zweitwohnsitz sein. Somit kannst du auf das Pendeln verzichten und sparst dir Zeit, die du dann mit deiner Familie nutzen kannst. Wusstest du aber, dass es eine Zweitwohnsitzsteuer gibt? Wir erklären dir, was das ist!

 

Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Gemeinden erhalten für jeden Erstwohnsitz einen Steuerausgleich vom Bund. Bei Nebenwohnsitzen sieht das anders aus. Die Zweitwohnsitzsteuer wurde eingeführt, um Bürger*innen zu einem Erstwohnsitz zu bewegen.

Egal wie groß deine Nebenwohnung ist, die Zweitwohnsitzsteuer wird erhoben. Du solltest dich auch erkundigen, ob deine Gemeinde auch Dauercamping-Plätze als Zweitwohnung ansehen. Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich. In manchen Kommunen ist es üblich, dass bevor die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, zunächst geprüft wird, ob die Wohnung ein Bad und Kochnische aufweist. Solltest du eine Nebenwohnung anmelden und dort länger als 6 Monate im Jahr sein, wird die Gemeindeverwaltung wahrscheinlich die Zweitwohnsitzsteuer erheben.

Wenn für dich die Zweitwohnsitzsteuer fällig wird, so wird dafür ein prozentualer Anteil deiner Jahresnettokaltmiete angesetzt. Diese Steuer wird nur einmal im Jahr erhoben und nur dann, wenn du einen Zweitwohnsitz als Steuerpflichtige*r gemeldet hast. Wie hoch dieser prozentuale Anteil ist, wird von der Gemeinde festgelegt. In Nürnberg beträgt der prozentuale Anteil derzeit 10 Prozent deiner Jahresnettokaltmiete. Wie hoch der Steuersatz in deiner Gemeinde ist, findest du in der Regel auf der Webseite deiner Stadt oder Gemeinde.

 

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz?

Bevor du Panik bekommst, solltest du zunächst wissen, was ein Nebenwohnsitz tatsächlich ist und den Unterschied zwischen einem Neben- und einem Hauptwohnsitz kennen. Hierfür legte das Bundesmeldegesetz einige Regelungen fest. Generell ist dein Hauptwohnsitz dort, wo du dich überwiegend aufhältst. Das bedeutet, wenn du an diesem Ort die meiste Zeit wohnst.

Die Frage ist dann, wie es bei Ehepaaren und Arbeitnehmer*innen aussieht, die eine weitere Wohnung aus beruflichen Gründen haben. Auch Student*innen können eine Nebenwohnung beziehen, um näher an der Universität zu sein. Hierfür werden Ausnahmen gemacht. Es wird dann davon ausgegangen, dass dein Lebensmittelpunkt bei deinem/r Ehepartner*in, deiner Familie und Freund*innen ist. Dort, wo dein Lebensmittelpunkt angenommen wird, sieht das Gesetz dann auch als dein Hauptwohnsitz an. In diesem Fall ist es irrelevant, ob du dich überwiegend in deinem Nebenwohnsitz Zeit verbringst.

Demzufolge ist dein Nebenwohnsitz derjenige Wohnsitz, der nicht dein Hauptwohnsitz ist.

 

Kannst du deinen Zweitwohnsitz steuerlich absetzen?

Du kannst deine Zweitwohnsitzsteuer in deine Steuererklärung aufnehmen. Hierfür müssen allerdings die Bedingungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sein.

  • Du bist Arbeitnehmer*in und hast an deinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand, beispielsweise ein Haus mit deiner Familie
  • Du unterhältst berufsbedingt eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Unter diesen Bedingungen kannst du deine gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in deiner Steuererklärung als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Du kannst dann auch deine Kosten im Zusammenhang mit diesem Zweitwohnsitz absetzen. So kannst du beispielsweise deine Rundfunkgebühren, Mietkosten sowie die Mietnebenkosten, Renovierungskosten und Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände ansetzen.

 

Kannst du von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden?

Du bist dazu verpflichtet, deinen Zweitwohnsitz bei der zugehörigen Behörde zu melden, wenn du einen unterhältst. Folglich musst du damit rechnen, dass die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. Berufspendler, die diese Wohnung nur unter der Woche für die Arbeit nutzen und am Wochenende nach Hause fahren, sind von der Zahlungspflicht befreit. Voraussetzung für die Anerkennung der Steuerbefreiung ist, dass du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist.

Zudem kannst du auch von der Steuer befreit sein, wenn du in einem Pflegeheim, Altersheim oder zeitweise in einem Hotel lebst. Du bist auch im Rahmen des Zivildienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder Wehrdienstes von der Zweitwohnsitzsteuer befreit, wenn du eine Gemeinschaftsunterkunft beziehst.

 

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