Vermögenswirksame Leistungen

Du hast dich bestimmt schon mal gefragt, wie du am besten ein Vermögen aufbauen kannst. Jedes Jahr erhältst du von deiner Bank Angebote über Bausparverträge. Dann gibt es noch Aktienfonds und andere Sparverträge. Das kann auf Dauer mit all den Möglichkeiten sehr überfordernd sein. Und dann kommt noch erschwerend hinzu, wie du dein Geld anlegen kannst, wenn du auch Ausgaben hast. Hierfür kann dich dein*e Arbeitgeber*in mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützen. Was vermögenswirksame Leistungen sind und ob du Anspruch darauf hast, erklären wir dir hier.

 

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Du als Arbeitnehmer*in sollst durch dein Arbeitsentgelt in Form von vermögenswirksamen Leistungen unterstützt werden, dein Vermögen aufbauen zu können. Von deinem/deiner Arbeitsgeber*in kannst du bis zu 40 EUR im Monat als vermögenswirksame Leistung erhalten. Das kannst du dann in Bausparverträgen, Sparverträgen, aber auch in Aktienfonds und Altersvorsorgeleistungen anlegen.

 

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Hast du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Wenn du Arbeitnehmer*in; Richter*in, Soldat*in, Beamt*in oder Auszubildende bist, hast du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Da du als Teilzeitbeschäftigte*r geringere Arbeitsstunden hast, so hast du auch nur einen anteiligen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen ist Arbeitsentgelt. Sie sind Bestandteil deines Lohns beziehungsweise deines Gehalts.

 

Welche Anlageformen kannst du wählen?

Du kannst als Arbeitnehmer*in wählen, in welche Anlageform du deine vermögenswirksamen Leistungen anlegst. Du kannst dich entscheiden zwischen:

  • Betriebliche Sparformen (z.B. Aktienfonds)
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung
  • Bausparverträge
  • Sparverträge
  • Altersvorsorgeleistungen
  • Tilgung eines Baukredits

Wie bei sämtlichen Anlageentscheidungen solltest du abwägen, wie hoch dein Risiko ist und ob deine möglichen Erträge diese Risiken ausgleichen können. Für alle Anlageformen gilt die gleiche Laufzeit von sechs Jahren. Nach dieser Laufzeit musst du noch ein Jahr warten, bis das Geld für dich zur Verfügung steht.

 

vermögenswirksame Leistungen

 

Wie hoch können deine Vermögenswirksame Leistungen und die daraus resultierende Zahlung sein?

Dein*e Arbeitgeber*in kann dir die Leistung bis zu einer Höhe von 40 EUR im Monat gewähren. Es empfiehlt sich, den vollen Höchstbetrag anzulegen. Falls dein*in Arbeitgeber*in nicht den Höchstbetrag zahlt, so wäre es sinnvoll, wenn du selbst den Rest anlegst. Wenn du dich für eine Anlageform entschieden hast, zahlt dein*e Arbeitgeber*in den Betrag in dein Sparvertragskonto ein. Dafür stellst du einen Antrag bei deine*r Arbeitgeber*in. Prinzipiell sind die vermögenswirksamen Leistungen so konzipiert, dass diese monatlich eingezahlt werden. Wenn du allerdings im Jahr aufgrund von späteren Einzahlungen nicht auf den Höchstbetrag durch monatliche Einzahlungen kommen würdest, sind Einmalzahlungen auch möglich.

 

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