Vergnügungssteuer

Unabhängig davon, ob du von einer Vergnügungssteuer bereits gehört hast oder nicht, hast du diese in einigen Bundesländern mit Sicherheit bereits bezahlt. Was eine Vergnügungssteuer ist, was sie besteuert und in welchen Bundesländern sie existiert, erfährst du in diesem Beitrag!

 

Was ist eine Vergnügungssteuer?

Bei einer Vergnügungssteuer kannst du eine Steuer verstehen, die auf „Vergnügen“ fällt. Die Steuer gehört zu den örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern und fließt den Gemeinden zu, die eine Vergnügungssteuer eingeführt haben.

Zu den besteuerten Vergnügen zählen beispielsweise:

  • Kino, Filmvorführungen
  • Tanzveranstaltungen
  • Bordelle
  • Spieleinrichtungen
  • Wettbüros

 

Vergnügungssteuer

 

Wer muss eine Vergnügungssteuer bezahlen?

Die Steuerschuld liegt im Allgemeinen bei dem/der Halter*in Unterhaltungs- und Spielapparate, bei dem/der Veranstalter*in bzw. Kinobetreiber*in. Auch wenn die Steuerschuld nicht direkt bei dem/der Verbraucher*in liegt, wird diese in der Regel umgelegt.

 

Wie viel macht die Vergnügungssteuer aus?

Grundsätzlich gehört die Vergnügungssteuer zu den kleinen Gemeindesteuern. Die Vergnügungssteuer erzielt nur einen geringen Anteil an den gemeindlichen Steuereinnahmen. 2009 betrug dieser nur circa 1 Prozent.

Die Höhe der Vergnügungssteuer ist deutschlandweit sehr unterschiedlich. In Bayern wird seit 1979 beispielsweise gar keine Vergnügungssteuer ebenso wie weitere Kommunalsteuern erhoben. Die Höhe im Einzelnen muss abhängig von der Ortschaft ermittelt werden.

 

Die kommunalen Vergnügungssteuersatzungen

Die Gesetze zur Erhebung der Vergnügungssteuer sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Dazu werden kommunale Vergnügungssteuersatzungen erschlossen. Mit anderen Worten ist das den Ländern selbst überlassen, ob sie überhaupt und wenn doch, in welcher Höhe die Steuer erheben möchten.

  • Spielautomatensteuer: Die Spielautomatensteuer wird gewöhnlich nach dem erzielten Umsatz, der Anzahl der Geräte oder einfach als Pauschale erhoben. Die Vergnügungssteuer, die von Spielautomaten erhoben wird, ergibt heutzutage 10 bis 13 Prozent des Umsatzes.
  • Die Kartensteuer: Die Kartensteuer wird in der Regel als Beitrag der Eintrittskarte erhoben. Diese wird bei Filmvorführungen, Diskothekenbesuche oder Feste eingesetzt. Bei der Kartensteuer wird meistens die Anzahl verkaufter Karten als Maßstab verwendet. Sollte die Veranstaltung kostenlos sein, wird eine Pauschale, die nach der Raumgröße oder dem Platzangebot errechnet wird, eingesetzt.
  • Prostitutionssteuer: Seit 2003 müssen Strip-Clubs, Bordelle, Swingerklubs usw. eine Prostitutionssteuer zahlen.

 

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