Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer beziehungsweise die Freibeträge der Erbschaftssteuer werden immer wieder kritisiert. Dabei geht es nicht darum, dass man grundsätzlich keine Erbschaftssteuer bezahlen möchte, sondern dass die Preise der vererbten Immobilien steigen und meist über den Freibeträgen liegen. Besonders die hinterbliebenen nahestehenden Verwandten sorgen sich, die Immobilien verkaufen zu müssen, um die Erbschaftssteuer finanzieren zu können. Um dagegen etwas zu unternehmen, reichte die bayrische Staatsregierung nun eine Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer beim Bundesverfassungsgericht ein. Wir klären auf.

 

Welche Gründe gibt es für die Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer?

Seit Jahren sind die Freibeträge der Erbschaftssteuer gleichgeblieben. Sie wissen, dass bei der Einkommensteuererklärung Freibeträge immer wieder angepasst wurden, da die Grundsicherung der Menschen sichergestellt werden muss. Mit steigenden Lebenskosten müssen demnach auch die Freibeträge der Einkommensteuer angepasst werden. So sieht das zumindest bei der Einkommensteuer aus.

In den letzten Jahren konnte man zusehen, wie die Immobilienpreise stetig anstiegen. Für viele war das grundsätzlich eine positive Nachricht. Hinsichtlich der Erbschaft ist das allerdings ein anderes Thema. Hinterbliebene haben je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. So haben nahestehende Verwandte grundsätzlich einen hohen Freibetrag. Der höchste Freibetrag liegt bei 500.000 EUR für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Der Steuersatz dieser Steuerklasse ist ebenfalls der geringste. Anders sieht das bei anderen Erben aus. Bereits die Eltern eines Erblassers haben einen Freibetrag von 100.000 EUR.

Mit den aktuellen Immobilienpreisen wird der Freibetrag in den meisten Fällen bereits mit Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien schnell überschritten. Und all das alleine durch die steigenden Immobilienpreise und noch ohne übrige Vermögensgegenstände.

Fügt man die steigenden Immobilienpreise mit den gleichbleibenden Freibeträgen zusammen, wird der Grund für die Verfassungsklage deutlich. In den meisten Fällen liegt die Erbschaft über den Freibeträgen, sodass hohe Steuerzahlungen anfallen können.

 

Was soll die Verfassungsklage bewirken?

Das Ziel der Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer ist die Erhöhung der persönlichen Freibeträge. Zudem sollen die Steuersätze gesenkt werden. Mit der Klage versucht Bayern die Regionalisierung der Erbschaftsteuer durchzusetzen. Laut dem bayrischen Finanzminister Albert Füracker sollen Kinder das Elternhaus erben können, ohne dieses verkaufen zu müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.

Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass die Grundstückswerte in den Bundesländern unterschiedlich sind. Es wird kritisiert, dass ein Ungleichgewicht vorliegt, wenn die regionalen Verhältnisse keine Berücksichtigung finden. Das ist damit zu erklären, dass die Immobilienwerte in Bayern teilweise deutlich höher sind und damit auch in der Regel in Bayern mehr Erbschaftsteuern bezahlt werden.

 

Wie wird die Verfassungsklage aufgenommen?

Während die Erbschaftssteuer immer wieder in den Medien kritisiert wird, viele Bürger die Forderungen befürworten und die bayrische Staatsregierung Monate lang eine solche Verfassungsklage androhten, üben andere Politiker Kritik. Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht diese Klage als Wahlkampfmanöver für die Landtagswahl am 08. Oktober 2023. Kritisiert wird, dass dies von der Mehrheit der Länder kommen sollte. Dahingegen kritisierte Füracker diese Kritik und fordert den Bundesfinanzminister und dessen Partei zum Handeln auf.

 

 

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